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Gefängnisstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs
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Gefängnisstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs

(Update)

Im Prozess um schweren sexuellen Kindesmissbrauch hat das Landgericht Aachen am Donnerstag einen 57-jährigen Berufskraftfahrer und Familienvater aus Merzenich zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Mann hat zugegeben, sein Stief-Enkelkind missbraucht zu haben.

Angezeigt hat ihn eine Sex-Chat-Partnerin, die bei einem bezahlten Video-Chat gesehen hat, wie ein Junge sexuelle Handlungen an dem Mann ausgeübt hat. Sie hat den Vorfall gefilmt.

Die Zivilcourage der 37-jährigen Online-Animateurin hat das Gericht in der Urteilsbegründung als "ungewöhnlich und bemerkenswert" gewürdigt.

Die Zeugin hat berichtet, sie sei total geschockt gewesen und habe sich dann gesagt: «Als Beweis filme ich das einfach». Auf den Videoaufnahmen hat das Gericht den sieben Jahre alten Jungen erkennen können. Das Kind und sein Bruder leben seit Jahren bei den Großeltern. Sie waren wegen Kindeswohlgefährdung aus ihrer Familie herausgenommen worden. 

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat die in der Anklage erhobenen Vorwürfe pauschal eingeräumt und damit dem Jungen eine Aussage erspart. Auch dass der Umgang mit den beiden verhaltensauffälligen Enkelkindern schwierig sei, hat ihm das Gericht zugute gehalten.

Der Mann hatte begonnen, Sex-Chats zu führen, und dafür viel Geld ausgegeben, teilweise mehrere Hundert Euro am Tag. Nach dem Chat am Morgen des Rosenmontags 2022 ist die Online-Animateurin zur Polizei gegangen.

Der 57-Jährige ist dann noch am selben Abend festgenommen worden. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung hat man Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden. Die Ehefrau ist laut Polizeiprotokoll völlig überrascht davon gewesen. Das Paar lebt in Trennung.

Der Besitz von Dateien mit schwerem sexuellem Missbrauch ist auch angeklagt gewesen und in die Strafe miteingeflossen. Teile des Prozesses waren

nicht-öffentlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den Mann besteht weiter.

Veröffentlicht: Donnerstag, 11.08.2022 05:50

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