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Fußschmerzen nach 12-km-Marsch: Kein Dienstunfall
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Fußschmerzen nach 12-km-Marsch: Kein Dienstunfall

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Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Klage eines Bundeswehr-Bediensteten abgewiesen.

Der 52-jährige Mann hatte nach einem 12-Kilometer-Marsch mit 15 Kilo Gepäck Schmerzen im rechten Fuß bekommen. Ein Arzt stellte eine Erkrankung im Bereich des Mittelfußes fest.

Der Mann wollte, dass die Beschwerden als Dienstunfall anerkannt werden. Dann hätte der Bund die Kosten für die Behandlung der Unfallfolgen übernehmen müssen. Das Gericht sieht aber keinen Zusammenhang zwischen dem Marsch und seinen Fußschmerzen. Die Beschwerden seien vor allem durch schon bestehende Fußprobleme entstanden und nur während des Marsches aufgetreten, heißt es.

Gegen das Urteil kann der Mann noch Berufung beantragen.

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