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Frist für Ungeimpfte in der Pflege läuft ab
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Frist für Ungeimpfte in der Pflege läuft ab

Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen haben nur noch bis heute (15.3) Zeit, ihren Impfstatus beim Arbeitgeber nachzuweisen.

Wenn den Einrichtungen ein Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt wird oder sie Zweifel an dessen Richtigkeit oder Echtheit haben, müssen diese bis spätestens 31. März das Gesundheitsamt informieren. Das hat die StädteRegion Aachen mitgeteilt.

Demnach hat das Gesundheitsamt den gesetzlichen Auftrag, bei Verstößen gegen die Impfpflicht Betretungs- und Tätigkeitsverbote auszusprechen.

Die Verstöße sollen online über ein Meldeportal gemeldet werden.

Veröffentlicht: Dienstag, 15.03.2022 05:51

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