
Mit weiteren 460.000 Euro fördert die StädteRegion regenerative Energien.
Dazu hat man jetzt Mittel aus der Sonder-Klimaförderung des Landes NRW, der so genannten „Billigkeitsrichtlinie“, akquiriert. Mit 160.000 Euro daraus werden die städteregionalen Förderprogramme für regenerative Energien und Photovoltaikanlagen aufgestockt.
Außerdem gibt es erstmals auch ein Förderprogramm für die Kommunen bei uns, aus dem Planungsleistungen, beispielsweise für Windenergie oder auch Freiflächen-Photovoltaik, gefördert werden können. Dafür stehen für 2023 300.000 Euro zur Verfügung.
Weitere Details der StädteRegion zu den Fördermöglichkeiten:
„Der Beratungsbedarf und die Nachfrage nach allen städteregionseigenen Förderprogrammen sind enorm“, sagt Ursula Bauer, Arbeitsgruppenleiterin der Wohnraumförderung der StädteRegion. „Durch die Aufstockung der Mittel um die 160.000 Euro können zwar nicht alle, aber eine Vielzahl bereits vorliegender Anträge nun doch noch mit einer Zuwendung der StädteRegion rechnen.“
Sie bittet um Verständnis, dass es aufgrund der enormen Nachfrage weiterhin bei der Bearbeitung der vorliegenden Anträge zu Verzögerungen kommt. Informationen zu den städteregionseigenen Förderprogrammen „Regenerative Energien“, „Photovoltaikanlagen“ und „Dach- und Fassadenbegrünungen“ sind unter: https://www.staedteregion-aachen.de/wohnraumfoerderung zu finden. Zur weiteren Beratung steht „Altbau plus e.V.“ (https://www.altbauplus.info und Tel.: 0241/413888-10) gerne zur Verfügung.
Zur zweiten neuen Fördermöglichkeit:
Nun gibt es erstmals auch ein Förderprogramm für die Kommunen der StädteRegion, aus dem Planungsleistungen, beispielsweise für Windenergie oder auch Freiflächen-Photovoltaik, gefördert werden können. Für das kommende Jahr stehen hier 300.000 Euro zur Verfügung.
Hintergrund ist, dass die Kommunen verstärkt gefordert sind, Möglichkeiten für Wind- und Solarenergie zu schaffen. Das kann auf Freiflächen, in Gewerbegebieten, aber auch auf landwirtschaftlichen Flächen sein. Die Planungskosten sind dabei oft sehr hoch und können einen Hinderungsgrund für die Ausweisung der Flächen vor Ort darstellen. Hier setzt nun das neue Förderprogramm der StädteRegion Aachen an.
Demnach stehen ab 2023 für die neun „Altkreiskommunen“ (die Stadt Aachen ist selber zuständig) Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung, die zu gleichen Teilen auf die neun Städte und Gemeinden verteilt werden. Damit können beispielsweise Windpotentialstudien, Planungen zu Windenergie in Gewerbegebieten, auf Freiflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen gefördert werden. „Für das Erreichen unserer Klimaziele müssen wir das Potenzial zum Ausbau der erneuerbaren Energien bestmöglich nutzen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir den Kommunen hier ein wenig unter die Arme greifen können“, freut sich der Leiter der Stabsstelle Mobilität und Klimaschutz, Frederic Wentz über die breite Unterstützung der Politik für das Vorhaben.