Fördergeld für Balkonkraftwerke und Co.

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In den Kommunen der StädteRegion Aachen kann man diese Woche Fördergeld für den Einsatz erneuerbarer Energien beantragen.

Das Geld gibt es in Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen für Anlagen, die seit Januar 2024 in Betrieb genommmen wurden.

Gewährt wird es zum einen für regenerative Gebäudetechnik, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Stecker-Photovoltaik, das kann man seit Montag, 5.5.2025, beantragen. Zum anderen ist Fördergeld ab Mittwoch (7.5.2025) beantragbar für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher.

Die Auszahlung steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts der StädteRegion durch die Aufsichtsbehörde. Insgesamt stehen dafür 675.000 Euro im Haushaltsplan. (Die Stadt Aachen hat eigene Förderprogramme.)

Zum Start der Förderprogramme am 5. bzw. 7. Mai, jeweils um 8 Uhr, könnt Ihr über die Homepage der StädteRegion Aachen ein Ticket buchen, das zur Stellung eines Antrags berechtigt. Benötigt werden dazu Name, Vorname und Email-Adresse. Wer ein Ticket erhalten hat, bekommt einen Link zum Förderantrag und hat 14 Tage Zeit, um in Ruhe den Antrag zu stellen. Wer kein Ticket bekommt, hat die Möglichkeit, sich für eine Warteliste zu registrieren.

Auf der Homepage finden sich Checklisten, die bei der Antragstellung helfen. Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder altersbedingten Beeinträchtigung keinen digitalen Antrag stellen kann, kann sich bei der StädteRegion Aachen melden (telefonische Sprechzeit: mittwochs 9-12 Uhr, Telefon 0241-5198-6099) und wird beim Antrag unterstützt.

Falls man bei der Planung eines Projekts Hilfe benötigt, kann man sich an Altbau plus e.V. wenden, dort beraten erfahrene Architekten und Ingenieure.

Die Förderprogramme im Einzelnen:

  • Förderung von regenerativer Gebäudetechnik: Gefördert werden der Austausch einer fossilen Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe oder Pelletheizung sowie die Installation einer solarthermischen Anlage oder PVT-Anlage mit jeweils 1.000 Euro Förderung. Für die Erweiterung einer bestehenden solarthermischen Anlage erhält man 500 Euro Förderung. Start: 05. Mai, 8 Uhr.
  • Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichersystemen: Gefördert werden nur PV-Anlagen in Kombination mit der erstmaligen Installation eines Batteriespeichers. Die Förderhöhe beträgt im Einfamilienhaus pro im Haushalt lebender Person 200 Euro, max. 1.000 Euro je Haushalt. Durch die Bemessung der Förderhöhe an den im Haus lebenden Personen werden vor allem Familien gefördert. Im Mehrfamilienhaus bekommt man pro Wohneinheit 400 Euro, maximal 2.000 Euro Förderung und im Vereinsgebäude pauschal 1.000 Euro. Start: 07. Mai, 8 Uhr.
  • Förderung von Balkonkraftwerken: Die Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage / eines Balkonkraftwerks wird mit einem Betrag von 80 Euro pro Anlage gefördert, allerdings nur für Mieterinnen und Mieter. Start: 05. Mai, 8 Uhr.
  • Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung: Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Fördersumme beträgt 50 % der Kosten, maximal 30 Euro pro m² Dachbegrünung und insgesamt nicht mehr als 2.000 Euro pro Gründach bzw. bei Fassadenbegrünung 3.000 Euro pro Gebäude. Start: 05. Mai, 8 Uhr.