
Flucht eines Aacheners wird wie illegales Rennen gewertet
Die Flucht eines Aacheners vor der Polizei im Februar 2018 kann als illegales Rennen gewertet werden. Das haben jetzt laut AZ Richter vom Oberlandesgericht Köln entschieden und heben damit ein Urteil des Aachener Landgerichts auf. Der Fall muss jetzt neu verhandelt werden. Im Februar 2018 ist der ein 28-jähriger Aachener nachts betrunken mit Tempo 140 einer Polizeikontrolle davon gerast, als ihn Beamten auf der von Coels-Straße anhalten wollten. Er hatte angegeben auf dem Weg in einen Club in Stolberg gewesen zu sein. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe verurteilt - einen Verstoß gegen den neuen, sogenannten Raserparagrafen, hatten sie nicht gesehen. Nach Auffassung der Richter in Köln kann auch dann ein Rennen vorliegen, wenn es keinen Gegner gibt. Es reiche wenn der Fahrer verkehrswidrig und rücksichtslos fahre, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.
Veröffentlicht: Freitag, 15.05.2020 06:02