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Feuerwerksverbot in Aachen
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Feuerwerksverbot in Aachen

Wegen der Corona-Pandemie kann Silvester nicht wie gewohnt stattfinden. Um Menschenansammlungen zu vermeiden hat die Stadt Aachen mehrere Maßnahmen ergriffen. Zum einen hat die Stadt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie auf einigen Straßen und Plätzen untersagt. Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar, 24 Uhr. Zum anderen werden für die Einhaltung der Maßnahmen alle Außendienstkräfte des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei verstärkt im Einsatz sein. Die Einsatzkräfte werden konsequent und nachdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten. Demonstrationen, die offenkundig nur Ersatz für Silvesterfeierlichkeiten sein sollen, werden nicht geduldet, heißt es. Die Polizei Aachen wird zusätzlich auch städteregionsweit an typischen Hotspots präsent sein.

Veröffentlicht: Donnerstag, 24.12.2020 05:39

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Die Verwendung von Pyrotechnik ist auf und innerhalb des Grabenringes sowie auf den nachfolgenden Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen der Stadt Aachen untersagt:

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•   Stadtbezirk Aachen-Mitte: Turmstraße ab Einmündung Prof.-Pirlet-Staße bis Roermonderstraße, Pontwall, Pontstraße ab Pontwall bis Templergraben, Theaterplatz sowie der Stadttheatervorplatz, Abzweig Heinrichsallee über Kreuzung Heinrichsallee/Stiftstraße über Heinrichsallee bis Einmündung Adalbertstraße, Adalbertstraße ab Hausnummer 100 (Aquis Plaza) bis Kaiserplatz, Kaiserplatz bis Kreuzung (Heinrichsallee, Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg), sowie die in diesem Bereich innenliegenden Straßen Adalbertstift und Stiftstraße, Burtscheider Straße ab Zollamtstraße bis Kreuzung (Kasinostraße/Krugenofen/Hauptstraße), Halifaxstraße zwischen An den Finkenweiden und Vaalser Straße

•   Stadtbezirk Aachen-Brand: Marktplatz mit Platz- und Fußgängerbereich einschließlich der Sackgasse bis Marktplatz Hausnummern 5-15, Paul-Küpper-Platz einschließlich nebenliegender Grünanlage, Ehrenmal und Treppenanlage, Eschenallee, Parkanlage an der Eschenallee (ehem. Friedhof), Brander Wall (Naherholungsgebiet) eingegrenzt zwischen Fußweg Herderstraße/Rombachstraße, Siedlungsgebiet Brander Feld, Münsterstraße und BAB 4

•   Stadtbezirk Aachen-Eilendorf: Öffentliche Sport-, Freizeit-und Erholungsfläche /- park „Auf dem Knopp“ auf dem Wolfsberg. Die Fläche grenzt an den Wirtschaftsweg zwischen Prunkweg und Herrenbergstraße (Flurstück 335, Flur 21, Gemarkung 054174)

•   Stadtbezirk Aachen-Haaren/Verlautenheide: Haarener Markt eingegrenzt zwischen Alt-Haarener-Straße ab Hausnummern 66/99 bis Haarener Gracht ab Hausnummern 1-3/5 (Versammlungsplatz Ortsmitte)

•   Stadtbezirke Aachen-Richterich/Laurensberg: Brücke BAB 4, Weg zwischen Bücke BAB 4 und Landgraben, Landgraben ab Hausnummer 60 bis Berensberger Straße zwischen Richtericher Straße und Ferberweg

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