
Ferien mit Hund, Katze und Co.: Gültiger Tollwut-Impfschutz für Haustiere ist bei Reisen in der EU Pflicht
Der Hund kommt mit in den Strandurlaub und in vielen Wohnmobilen reisen mittlerweile auch Katzen. Geht es in der EU mit dem Haustier über Landesgrenzen, sind für Katzen, Hunde und auch Frettchen ein vom Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwut-Impfung Pflicht. Darauf weist jetzt die StädteRegion Aachen nochmals hin. Je nach Reiseland gelten weitere Bestimmungen, die es zu beachten gilt. „Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur hohe Bußgelder“, warnt Swantje Schumacher vom Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen. Übrigens gilt das auch beim Überqueren der Landesgrenzen zu Fuß, zum Beispiel beim Waldspaziergang in der Euregio.
Während die Pflicht für die Tollwut-Impfung in der gesamten EU gilt, gibt es auch Regelungen für einzelne Länder. Einige Länder verbieten zum Beispiel die Einreise für bestimmte Hunderassen. Für Reisen nach Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und Norwegen ist eine Behandlung gegen Bandwürmer notwendig, die vom Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Diese muss frühestens fünf Tage und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der geplanten Einreise durchgeführt werden.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.07.2019 06:01