
Die Staatsanwaltschaft Aachen nimmt das Todesermittlungsverfahren zum Fall Jens Salaw nicht wieder auf. Nach ihrer Prüfung gibt es keine belastbaren Hinweise auf eine Straftat, ein Fremdverschulden sei nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eindeutig ausgeschlossen.
Anlass für die neue Prüfung war die These des Instituts für angewandte Kriminalistik und Forensik, das Anfang des Jahres ein Gewaltverbrechen vermutet hatte. Ein rechtsmedizinisches Gutachten der Uniklinik Köln widerspricht dieser Darstellung jedoch klar und kommt zu dem Schluss, dass die Befunde weder medizinisch noch kriminalistisch für ein Verbrechen sprechen.
Demnach lassen sich Jens Schürfwunden durch Verletzungen am Stacheldrahtzaun und an Büschen erklären, das Hirnödem passt zu Unterkühlung bei starker Alkoholisierung, während Kampf-, Abwehr- oder Fesselspuren fehlen. Zusätzlich stützen Zeugenaussagen die Annahme eines Unfallgeschehens: Jens soll den Bus freiwillig verlassen haben und später allein zu Fuß unterwegs gewesen sein.
Was war passiert?
2020 verschwand der damals 21-Jährige an Fettdonnerstag nach dem Feiern nachts auf dem Heimweg. Er wurde noch gesehen, als er einen Bus verließ. Seine Leiche wurde dann am Karnevalssamstag auf einer Wiese gefunden. Die Staatsanwaltschaft ging damals wie heute von einem Erfrierungstod aus.
Die Familie von Jens zweifelte daran und gab ein eigenes Gutachten in Auftrag.