
Die Staatsanwaltschaft Aachen nimmt das Todesermittlungsverfahren zum Fall Jens Salaw nicht wieder auf. Nach ihrer Prüfung gibt es keine belastbaren Hinweise auf eine Straftat, ein Fremdverschulden sei nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eindeutig ausgeschlossen.
Anlass für die neue Prüfung war die These des Instituts für angewandte Kriminalistik und Forensik, das Anfang 2026 ein Gewaltverbrechen vermutet hatte. Ein rechtsmedizinisches Gutachten der Uniklinik Köln widerspricht dieser Darstellung jedoch klar und kommt zu dem Schluss, dass die Befunde weder medizinisch noch kriminalistisch für ein Verbrechen sprechen.
Demnach lassen sich die Verletzungen durch natürliche Hindernisse erklären, auch das Hirnödem passt zu Unterkühlung bei starker Alkoholisierung, während Kampf-, Abwehr- oder Fesselspuren fehlen. Zusätzlich stützen Zeugenaussagen die Annahme eines Unfallgeschehens: Salaw soll den Bus freiwillig verlassen haben und später allein zu Fuß unterwegs gewesen sein.
Was war passiert?
2020 verschwand der damals 21-Jährige an Fettdonnerstag, seine Leiche wurde am Karnevalssamstag auf einer Wiese gefunden. Die Staatsanwaltschaft ging damals wie heute von einem Erfrierungstod aus und leitete keine Ermittlungen ein.
Die Familie von Jens wollte das nicht hinnehmen und hat ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.