Fall Dorota: Lebenslänglich

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(Update)

Am Aachener Landgericht ist der Angeklagte im Fall Dorota am Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte anschließende Sicherungsverwahrung ist nicht ausgesprochen worden.

Manfred G. hat seine Frau 2016 nach einem Streit getötet, weil sie ihn verlassen wollte. Er hat sie erstickt und die Tote später zerteilt. Erst voriges Jahr ist die Leiche Dorotas zerstückelt aufgefunden worden.

Laut der Urteilsbegründung ist bei der Tat zwar keine Heimtücke festzustellen, aber eine Verdeckungsabsicht, die als Mordmerkmal gilt. Der 42-Jährige hat nämlich vor dem Mord seine Frau die Treppe hinunter gestoßen und dabei verletzt. Weil er befürchtete, dafür eine Haftstrafe zu bekommen, hat er den Sturz vertuschen wollen und nach dem Mord erzählt, sie habe das Haus verlassen.

Außerdem sei das Geständnis des Ehemanns gegenüber den verdeckten Ermittlern verwertbar.

Der Anwalt von Manfred G. hat laut Infos der Aachener Zeitung angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen.