Faire Bedingungen für Erntehelfer

© IG BAU/Florian Göricke

Die IG BAU Aachen fordert faire Bedingungen für Erntehelfer in der Städteregion.

Saisonkräfte, oft aus Osteuropa, leisten harte Arbeit und verdienen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – Ausnahmen soll es nicht geben.

Die Agrar-Gewerkschaft kritisiert schlechte Unterkünfte und hohe Abzüge für Miete und Verpflegung.

Erntehelfer sind keine Feldarbeiter zweiter Klasse, sagt Bezirkschef Uwe Brell.

Wer Hilfe braucht, findet Unterstützung beim DGB-Beratungsnetzwerk "Faire Mobilität".


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Weitergehende Infos der IG BAU zum Thema:

Oft kämen die Saisonkräfte aus osteuropäischen Ländern – vorwiegend aus Rumänien. Aber auch aus Bulgarien, Polen und Kroatien. Und zunehmend sogar aus Zentralasien. 

„Viele kommen Jahr für Jahr zur Erntesaison. Sie bleiben dann drei Monate. Oft aber auch länger. Während dieser Zeit leben die Saisonkräfte in Unterkünften, die häufig auch noch ziemlich heruntergekommen sind. Trotzdem zahlen sie dafür oft eine hohe Miete“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Aachen, Uwe Brell. 

Auch die Verpflegung gehe vom Lohn ab. Dazu kämen die Transport- und Vermittlungskosten zu den Landwirten in der Städteregion Aachen. 

„Unterm Strich bleibt dabei für Saisonkräfte, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, am Monatsende nicht mehr wirklich viel übrig“, so Brell weiter. „Vom Spargel über Erdbeeren und Gurken bis zu Äpfeln und Kirschen: Die Obst- und die Gemüseernte ist harte Arbeit – gebückt, auf den Knien, oft im Regen oder in sengender Sonne. Die Menschen, die diese Jobs machen, müssen dafür auch ordentlich bezahlt und anständig untergebracht werden. Saisonarbeiter haben mindestens den Mindestlohn verdient. Ausnahmen darf es dabei auch in Zukunft nicht geben.“

Dabei sei, so Brell, der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde das Minimum, das Landwirte ihren Saisonbeschäftigten zahlen müssten: „Alles darunter ist strafbar und ein Fall für den Zoll. Und für Landwirte, die davon geträumt haben, Saisonarbeiter aus dem Ausland mit absoluten Billigst-Löhnen abspeisen zu können, gibt es jetzt eine klare Botschaft: Das Bundesagrarministerium in Berlin hat klargestellt, dass es für die Landwirtschaft keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben wird.“ 

Damit sei die „respektlose Forderung“ des Deutschen Bauernverbandes, Saisonarbeitern in der Landwirtschaft nur 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohnes zu zahlen, endlich vom Tisch. Denn das hätte, so die IG BAU Aachen, insgesamt das Lohnniveau gedrückt – auch für Fachkräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben. 

Schon heute werde in der Landwirtschaft nicht gerade üppig verdient: „Viele Betriebe suchen händeringend nach Arbeitskräften – vor allem auch nach Saisonkräften. Jede Lohndrückerei würde den Mangel an Arbeitskräften noch verschlimmern“, so Brell. Es sei auch nicht gerechtfertigt, „bei den Löhnen zu knausern“. Denn wirtschaftlich passiere gerade eine Menge, wovon auch die Landwirte in der Städteregion Aachen erheblich profitierten: So plane die schwarz-rote Bundesregierung eine Senkung der Stromsteuer für die Landwirtschaft. Und ab 2026 werde es zudem wieder die volle Rückvergütung beim Agrar-Diesel von immerhin 21,4 Cent pro Liter geben. 

Uwe Brell verweist außerdem auf die Niederlande: „Die Bauern in Holland zahlen heute bereits einen Mindestlohn von immerhin 14,40 Euro pro Stunde. Sie liegen damit 1,58 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Und sie beliefern trotzdem den deutschen Markt mit Obst und Gemüse.“ Der Mindestlohn in Deutschland steige im kommenden Jahr auf 13,90 Euro pro Stunde und liege dann immer noch unter dem untersten heutigen Lohnniveau der Niederlande. 

Wer in der Städteregion Aachen auf Saisonkräfte treffe, die Hilfe benötigten, könne sich an das Beratungsnetzwerk Faire Mobilität vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wenden: kontakt@faire-mobilitaet.de oder 030-219 65 37 21. Die Homepage www.faire-mobilitaet.de bietet zudem Informationen in Sprachen, die für Saisonkräfte relevant sind.