Fahrverbot: NRW in Revision

In Sachen Dieselfahrverbot in Aachen hat das Land NRW jetzt fristgerecht Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Ende Juli eingelegt.

In dem Urteil sei die Änderung des Bundesgesetzes zum Immissionsschutz nicht berücksichtigt, laut der Fahrverbote bei Werten mit maximal 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter unverhältnismäßig seien.

Bisher muss die Stadt Aachen keine Fahrverbote einrichten - aber wenn die Grenzwerte wieder nicht erreicht werden, ist sie dazu verpflichtet.

Der Vorsitzende Richter hat im Urteil von Ende Juli an das Land appelliert, nicht in Revision zu gehen und sich stattdessen außergerichtlich mit dem Kläger, der Deutschen Umwelthilfe, zu einigen. Dieser Bitte kommt das Land nicht nach - stattdessen will es jetzt vor das Leipziger Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Luftverschmutzung durch Auspuff
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