
EuGH: Doel 1 und 2 müssen UVP nachreichen
Für die belgischen AKWs Doel1 und 2 muss eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung(UVP) durchgeführt und nachgereicht werden.
Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Montag Vormittag entschieden. Geklagt haben belgische Umweltschützer, weil die Laufzeitverlängerung für die Kraftwerksblöcke nach ihrer Ansicht ein Verstoß gegen EU-Recht war.
Dass die Reaktoren am Netz sind, könne zwar gerechtfertigt sein, um die Stromversorgung nicht zu gefährden. Allerdings dürfe die Genehmigung nur so lange gelten, bis das Ergebnis der Umweltprüfung vorliegt.
Eigentlich hätten Doel 1 und Doel 2 2015 abgeschaltet werden müssen, durch ein Gesetz ist die Laufzeit damals bis 2025 verlängert worden.
(Bild: Symbolfoto/AKW Tihange)
Veröffentlicht: Montag, 29.07.2019 10:04