
Hundehaltern räumt die Stadt Eschweiler jetzt eine Kulanzfrist bis Ende Oktober ein, um noch nicht angemeldete Hunde nachzumelden.
Denn wer seine Anmeldung versäumt, riskiert ein teures Bußgeldverfahren.
Wenn man das Versäumte bis Ende Oktober nachholt, wird aber kein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Hunde anmelden kann man online über das Bürgerportal, per E-Mail an steuernundabgaben@eschweiler.de, per Brief und auch persönlich im Rathaus.
Die Hundesteuer kostet 86 Euro pro Jahr für einen Hund.
- Aktuell sind in Eschweiler rund 4.200 Hunde angemeldet.
Zu beachten für Hundehalter in Eschweiler:
- Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach seiner Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden.
- Für die Haltung eines einzelnen Hundes beträgt die Hundesteuer in Eschweiler derzeit 86,00 Euro pro Jahr. Werden zwei Hunde gehalten, beläuft sich die Steuer auf 105,00 Euro jährlich pro Hund. Bei der Haltung von drei oder mehr Hunden beträgt die Hundesteuer 123,00 Euro jährlich pro Hund.
- Für gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Eschweiler gelten erhöhte Steuersätze. Diese betragen 614,00 Euro jährlich für den ersten gefährlichen Hund. Werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten, beträgt die Hundesteuer 767,00 Euro jährlich pro Hund.
- Als gefährliche Hunde gelten Tiere, die sich durch ihr Verhalten, insbesondere durch Angriffe auf Menschen oder Tiere, als gefährlich erwiesen haben oder deren Gefährlichkeit durch eine amtstierärztliche Begutachtung festgestellt wurde. Darüber hinaus gelten nach der Hundesteuersatzung der Stadt Eschweiler insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden als gefährliche Hunde.
- In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen vor. So sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen, von der Hundesteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für einen Hund. Wer einen Hund aus dem Tierheim Aachen übernimmt, wird für diesen Hund für die Dauer von zwei Jahren ab Aufnahme aus dem Tierheim von der Hundesteuer befreit. Eine Ermäßigung um die Hälfte des Steuersatzes kann unter bestimmten Voraussetzungen für Hunde gewährt werden, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken gehalten werden. Auch Hundehalterinnen und Hundehalter, die Leistungen der Grundsicherung beziehen oder einkommensrechtlich gleichgestellt sind, können auf Antrag eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.
- Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm müssen neben der steuerlichen Anmeldung auch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Anmeldung des Hundes müssen die Chipnummer, ein Nachweis der Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden. Der Sachkundenachweis kann durch eine Bescheinigung des amtlichen Tierarztes, eines anerkannten Sachverständigen oder einer bzw. eines von der Tierärztekammer benannten Tierärztin oder Tierarztes erbracht werden. Für die Anmeldung eines großen Hundes wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Die Haltung von gefährlichen Hunden muss vorab beim Ordnungsamt beantragt werden.
Weitere Informationen hierzu erteilen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 02403/71-254. Fragen zur Hundesteuer beantworten die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern und Abgaben telefonisch unter 02403/71-402 und 02403/71-331.