
In Eschweiler wird die Robert-Koch-Straße ab Mitte März nach mehreren Jahren im provisorischen Zustand jetzt endgültig ausgebaut.
Neben einer neuen Straßenaufteilung entstehen barrierefreie Querungshilfen und drei neue Baumbeete.
Im mittleren Abschnitt wird die Straße verkehrsberuhigt, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Die Bauarbeiten dauern etwa zehn Wochen.
Für Anwohner kann es kurzzeitig zu Einschränkungen bei der Zufahrt kommen, Rettungsdienste und Fußgänger bleiben aber jederzeit erreichbar.
Details-Infos zum Ausbau der Robert-Koch-Straße:
Die Straße wird nicht nur baulich fertiggestellt, sondern auch funktional und verkehrlich neu geordnet.
Im Zuge der Maßnahme wird auch der Kreuzungsbereich von Robert-Koch-Straße und „Auf dem Hügel“ umgestaltet. Dort wird das bewährte Trennungsprinzip von Fahrbahn und Gehweg aufgegriffen und zunächst fortgeführt. Gleichzeitig wird die Straße „Auf dem Hügel“ mit barrierefreien Querungshilfen ausgestattet. Diese werden in Form taktiler Elemente umgesetzt und ermöglichen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie sehbehinderte Personen die sichere Querung.
Im weiteren Verlauf der Robert-Koch-Straße ändert sich der Straßencharakter bewusst: Die Gehwege werden auf Fahrbahnniveau abgesenkt und durchgehend asphaltiert, sodass ein einheitlicher Straßenraum entsteht. Ab diesem Abschnitt wird ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, der zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beiträgt.
Ein weiterer Bestandteil des Endausbaus ist die Schaffung von drei neuen Baumbeeten, die jeweils an ausgewiesene Parkstände angebunden sind. Zwei der Baumbeete werden innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs angelegt und tragen zur Begrünung und Aufwertung des Straßenraums bei. Ein weiteres Baumbeet entsteht im vorderen Bereich der Robert-Koch-Straße und ergänzt die Straßenraumgestaltung. Dadurch wird alternierendes Parken gefördert, was das Fahrtempo zusätzlich reduziert.
Der verkehrsberuhigte Bereich endet an einer neu geschaffenen Wendeanlage, die den bestehenden Straßenraum mit dem neuen Erschließungsgebiet verbindet. Dahinter folgt ein Wirtschaftsweg, für den ein allgemeines Durchfahrverbot gilt.
