
© SYMBOLBILD | Studio Romantic - stock.adobe.com
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Erleichterung für Covid-19-Geimpfte
Bei uns in der StädteRegion Aachen bekommen Menschen, die gegen das Corona-Virus geimpft sind, ab Montag die gleichen Rechte wie negativ Getestete. Das schreibt die NRW Landesregierung in ihrer Corona-Schutzverordnung vor. Damit müssen Geimpfte dort, wo Öffnungen im Rahmen der Bundesnotbremse möglich sind, zum Beispiel beim Besuch des Einzelhandels einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz vorlegen. Der Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Alle anderen sind weiterhin dazu verpflichtet, einen negativen tagesaktuellen Corona-Test vorzulegen.
Die ausführliche Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt es HIER.
Veröffentlicht: Samstag, 01.05.2021 08:33
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