
Erleichterte Wiederaufbauhilfe für Flutopfer
Ein neuer Erlass des Landes NRW hilft Flutopfern in Aachen und der Region beim Wiederaufbau.
Bis jetzt konnten nur Hausbesitzer Wiederaufbauhilfe in Anspruch nehmen, die zum Zeitpunkt der Hochwasserkatastrophe im Grundbuch als Eigentümer eingetragen waren. Durch eine Neuregelung können die Wiederaufbauhilfen auch in Anspruch genommen werden, wenn das Haus innerhalb der Familie den Eigentümer wechselt - zum Beispiel durch Erbe - oder in Härtefällen auch bei Verkauf an Fremde.
Angeregt hatte das der CDU-Landtagskandidat für den Südkreis, Daniel Scheen-Pauls. Die Neuregelung sei eine erhebliche Erleichterung für viele betroffene Familien. Beispielsweise kann man jetzt das Elternhaus übernehmen, um es instand zu setzen, und dabei durch die Wiederaufbauhilfe unterstützt werden. Auch den Kommunen stehe jetzt die Wiederaufbauhilfe zu, wenn sie Vorkaufrechte ausübten.
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.04.2022 06:32