Ergebnisse von Kontrollen
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.04.2025 13:39

Die Behörden haben Ergebnisse vorgelegt von Kontrollaktionen.
In Eschweiler Innenstadt haben am Freitag letzter Woche Polizei und Ordnungsamt zwei Läden in der Schnellengasse und der Dürener Straße überprüft.
Der Zoll hat am Donnerstag letzter Woche mehrere Barbershops und ein Tattoo-Studio in Aachen-Stadt und im Nordkreis kontrolliert.
a) Schwerpunkteinsatz von Polizei und Ordnungsamt in der Eschweiler Innenstadt:
Bei den Kontrollen sind Ordnungsamt und Polizei unterstützt worden von Mitarbeitern des Gewerbeamts und des Bauordnungsamts. Der Einsatz ging bis etwa 5 Uhr am Samstagmorgen (12. April 2025). Insgesamt sind über 70 Personen und zwei Kneipen in der Schnellengasse und in der Dürener Straße kontrolliert worden. In einer Kneipe in der Schnellengasse hat man unter anderem ein Messer in einer Jacke gefunden, die zweifelsfrei einer Person zugeordnet werden konnte. Dann ist jemand wegen eines Drogenverstoßes angezeigt worden, bei einer Person ist ein offener Haftbefehl aufgefallen und bei zwei weiteren Leute bestand der Verdacht des illegalen Aufenthalts. Das Ordnungsamt hat außerdem Verstöße festgestellt gegen das Nichtrauchergesetz und bauordnungsrechtliche Mangel erkannt. Darüber hinaus hat man drei Spielautomaten konfisziert.
b) Zoll prüft Friseur- und Kosmetikbranche in der Region:
Am 10. April 2025 haben Beschäftigte der Finanzkontrolle des Hauptzollamts Aachen unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln (Amt für Arbeitsschutz) mehrere Barbershops und ein Tattoo-Studio im Stadtgebiet Aachen und im Nordkreis überprüft. Dabei lag der Fokus auf der Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des gesetzlichen Mindestlohns. 13 Arbeitnehmer*innen sind zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt worden, in 4 Fällen hat man mit der Prüfung von Geschäftsunterlagen begonnen. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte, dass zwei Arbeitnehmer in einem Tattoo-Studio illegal beschäftigt waren, es wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Gegen den Inhaber eines Barber Shops ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden, weil der Mann Stundenaufzeichnungen nicht korrekt führte.
"Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen regelmäßig bei den Prüfungen fest, dass der Mindestlohn unterschritten wird", sagt Elke Willsch, die Sprecherin des Hauptzollamts Aachen. "Arbeitnehmer*innen, die in Mindestlohnbranchen beschäftigt sind, benötigen oft keine gründliche Ausbildung oder fundierte Fachkenntnisse. Das trägt leider auch dazu bei, dass dieser Personenkreis nicht nach den gesetzlichen Vorgaben entlohnt wird."