
Einrichtungsbezogene Impfpflicht in der StädteRegion
Seit Mittwoch (16. März) dürfen nur noch geimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft getreten.
Wer dem Arbeitgeber keinen Impfnachweis vorlegen kann, muss mit einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot und Bußgeldern rechnen.
In der StädteRegion Aachen wird es davon nicht viele geben, schätzt die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Claudia Moll, im Antenne AC-Interview. Die Impfquote beträgt in dem Bereich fast 97 Prozent.
Das gesamte Interview findet ihr HIER.
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.03.2022 06:25
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