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Einrichtungsbezogene Impfpflicht in der StädteRegion
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht in der StädteRegion

Seit Mittwoch (16. März) dürfen nur noch geimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft getreten.

Wer dem Arbeitgeber keinen Impfnachweis vorlegen kann, muss mit einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot und Bußgeldern rechnen.

In der StädteRegion Aachen wird es davon nicht viele geben, schätzt die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Claudia Moll, im Antenne AC-Interview. Die Impfquote beträgt in dem Bereich fast 97 Prozent.

Das gesamte Interview findet ihr HIER.

Veröffentlicht: Mittwoch, 16.03.2022 06:25

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