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E-Scooter erst ab 14!
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E-Scooter erst ab 14!

Um E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein.

Darauf weist die Aachener Polizei aus aktuellem Anlass hin.

Sie hat am Mittwochabend in Aachen auf der Stolberger Straße gegen zehn vor sieben ein 12-jähriges Mädchen auf einem E-Scooter angetroffen. Mit dem Roller kann man schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren, er ist auch nicht versichert gewesen.

Die Polizei hat den Vater des Mädchens informiert.


Weitere Infos der Aachener Polizei dazu:

Ein E-Scooter ist kein Kinderspielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug. Das Mindestalter zum Führen solcher Kfz beträgt 14 Jahre. Der Roller darf nicht schneller als 20 km/h fahren. Darüber hinaus ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich und ein Versicherungskennzeichen notwendig, das am Fahrzeugheck angebracht sein muss. Ein Helm ist nicht verpflichtend, schützt aber im Fall eines Verkehrsunfalls vor Verletzungen. Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten die entsprechenden Promillegrenzen und Verbote bei Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen. Die Polizei empfiehlt, sich vor dem Kauf eines solchen Kraftfahrzeugs genau über die Voraussetzungen zum eines solchen Gefährts zu informieren.

Veröffentlicht: Donnerstag, 29.10.2020 12:14

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