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Die Corona-Fallzahlen, 08.10.2021
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Die Corona-Fallzahlen, 08.10.2021

Veröffentlicht: Freitag, 08.10.2021 08:36

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Unsere Corona-Krisenstäbe melden heute 84 Neuinfizierte seit Mittwoch. Aktuell gibt es 541 Infizierte in der gesamten StädteRegion Aachen. Die Inzidenz ist in den letzten zwei Tagen weiter gesunken von 39 auf jetzt 35. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle ist auf jetzt 605 gestiegen. In den letzten Tagen sind zwei 55-jährige Männer verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

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Weitere Informationen der Krisenstäbe:

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Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.

Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Neue Coronaschutzverordnung

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen angepasst. Danach gilt seit dem 1. Oktober unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 29. Oktober 2021 und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona

Ende der kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober. Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen.

Das Angebot der kostenlosen Schnelltests, auch bekannt als Bürgertests, endet am 10. Oktober. Ab dem kommenden Montag (11. Oktober) müssen sie in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die dem entsprechenden Bund-Länder-Beschluss folgt. Da sich mittlerweile jeder kostenlos impfen lassen kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich. Es gibt Ausnahmen und Übergangsregelungen für bestimmte Personengruppen. Wer nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung nachweisen können. Ein Ausweis mit Foto ist in jedem Fall erforderlich. Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Das ist und bleibt kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden. Die Teststellen können frei über die Preisgestaltung der kostenpflichtigen Tests entscheiden. Eine bundeseinheitliche Preisvorgabe ist nicht vorgesehen.

Diese Gruppen können sich auch nach dem 11. Oktober noch kostenlos testen lassen:

•         Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Auch danach können sich Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind, kostenlos testen lassen. Um das Alter nachzuweisen, muss ein Ausweis mit Foto vorgelegt werden.

•         Schwangere. Zwar besteht für Schwangere seit kurzem eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO). Damit diese Personen ausreichend Zeit haben, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung. Als Nachweis der Schwangerschaft dient der Mutterpass.

•         Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Quarantäne begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist. Dazu ist die Quarantänebescheinigung des Gesundheitsamtes vorzulegen.

•         Personen, die zum Zeitpunkt der Testung aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung aus medizinischen Gründen nicht möglich war. Als Nachweis müssen diese Personen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 bestätigt. Dieses Schreiben muss außerdem den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten.

•         Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen. Sie müssen dazu neben ihrem Ausweis ihre Studienbescheinigung und ihren Impfausweis vorlegen.

•         Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen. Sie müssen einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis vorlegen. Dieser kann bei der Leitung der Studie angefordert werden.

Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zu Hause bleiben und sich an die AHA- +L-Regel halten.

Nach wie vor gilt außerdem: Wer coronatypische Symptome hat, kann weder an einer Bürgerteststelle noch im Kommunalen Abstrichzentrum getestet werden, sondern nur bei einem niedergelassenen Arzt. Vereinbaren Sie dazu unbedingt vorher einen Termin!

Schüler*innen gelten in den Ferien nicht als getestet.

Während der Herbstferien wird die Regelung, dass Schüler*innen als getestet gelten, ausgesetzt. In der Zeit vom 11. bis 24. Oktober müssen Schüler*innen demnach, um die 3G-Regel zu erfüllen, ein negatives Testzertifikat vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Dies gilt zum Beispiel beim Besuch im Schwimmbad, Kino, Bibliothek oder Restaurant.

Schüler*innen werden in den Ferien auf die Testungen bei Teststellen angewiesen sein. Für die Tests haben Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf kostenlose Testungen in allen anerkannten Testzentren.

Weiterhin gilt bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Sportangebote für Kinder und Jugendliche, dass gemeinsam beaufsichtigte Selbsttests durchgeführt werden können.

Eine ausführliche FAQ-Liste rund um Bürgertests sowie eine Liste aller aktiven Testzentren findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.

Impfzentrum geschlossen. Impfbusse fahren weiter.

Seit dem 1. Oktober sind die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen geschlossen. Eine Impfung ist weiterhin jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Wenn Sie eine 2. Impfung benötigen oder sich erstmalig impfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Sollten Sie keinen haben, können Sie im Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister einen Arzt oder eine Ärztin in Ihrer Nähe finden. Die Impfung ist in jedem Fall kostenlos.

Die Impfbusse sind weiterhin im Einsatz. Die Fahrpläne mit den Haltestellen sind unter www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht aktuelle Zahlen zur Anzahl der Corona-Schutzimpfungen unter https://coronaimpfung.nrw/.

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)

Das GAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 10-16 Uhr geöffnet. Alle Infos zum GAZ gibt es unter: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz

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