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Der Zoll schaut auf Weihnachtspakete
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Der Zoll schaut auf Weihnachtspakete

Am Freitag wird mit dem Black Friday die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet - und dann ist auch immer wieder mal der Aachener Zoll mit im Spiel.

Denn wenn etwas aus einem Nicht-EU-Land verschickt wird, fallen möglicherweise zusätzliche Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und auch Verbrauchsteuern an, die bezahlt werden müssen.

  • Die Bestimmungen für Postsendungen aus einem sogenannten Drittland:
  • Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
  • Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
  • Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, wo die Sendung innerhalb von sieben Tagen grundsätzlich abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind.

Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Neben einer möglichen Verzollung der Ware sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Beispiel die Prüfung des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Produkten oder Kleidung dem Schutz der Verbraucher. "Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", sagt Mark Gerner, der Pressesprecher des Hauptzollamts Aachen. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber."

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten.

Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig HIER (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html) schlau oder benutzt die App "Zoll und Post".

Veröffentlicht: Dienstag, 24.11.2020 11:54

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