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Demo-Verbot war rechtens
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Demo-Verbot war rechtens

Die Spontanversammlung von Hambacher-Forst-Aktivisten am 24. August auf dem Gelände des Aachener Polizeipräsidiums ist zu Recht verboten worden.

Das hat am Montag das Aachener Verwaltungsgericht geurteilt.

An dem Tag haben Leute aus Solidarität mit Aktivisten, die die Polizei in Gewahrsam genommen hat, dort demonstrieren wollen. Gegen das Verbot ist daraufhin ein Mann vor Gericht gezogen. Er hat gesagt, die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit sei nicht beachtet worden.

Laut dem Aachener Verwaltungsgericht erstreckt sich die Versammlungsfreiheit allerdings nicht auf ein privates Gelände wie das des Polizeipräsidiums, sondern auf den öffentlichen Straßenraum.

Gegen das Urteil ist Berufung vorm Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Veröffentlicht: Montag, 03.08.2020 12:46

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