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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 9. August 2021
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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 9. August 2021

Die gemeinsamen Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Montag 94 Corona-Neuinfektionen. Außerdem gibt es einen neuen Todesfall. Zuletzt ist eine 70-jährige Frau verstorben, die zuvor positiv getestet wurde. Damit sind bei uns in der Region inzwischen 591 Menschen an oder mit Covid-19 gestorben. Laut RKI liegt die Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen bei 35. Damit überschreitet die StädteRegion seit Sonntag die Schwelle zur Inzidenzstufe 2. Wenn die Inzidenzstufe an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, gelten frühstens am 15. August verschärfte Regeln.

Veröffentlicht: Montag, 09.08.2021 09:35

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Weitere Informationen der Krisenstäbe:

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Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 35 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 35. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

StädteRegion überschreitet Schwelle zur Inzidenzstufe 2!

Aktuell gelten für das Land Nordrhein-Westfalen sowie für die Städteregion Aachen jeweils die Inzidenzstufe 1.

Am Sonntag, dem 08. August, hat die StädteRegion jedoch die Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz über 35) erreicht. Schärfere Regeln treten dann automatisch in Kraft, wenn die Inzidenzstufe an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird (somit frühestens am 15. August). Die verschärften Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag (somit frühestens ab dem 17. August, 0:00 Uhr).

Coronaschutzverordnung

Die Landesregierung hat in der aktuellen Coronaschutzverordnung die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2.

Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 ist jedoch mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen zu prüfen.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 19. August und ist nachzulesen unter: https://www.land.nrw/corona

Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich zusammengestellt.

Strengere Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland

Nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV) muss jeder, der nach Deutschland einreist und mindestens 12 Jahre alt ist, ab sofort verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet sein (PCR- oder Antigen-Test). Wer geimpft oder genesen ist, kann darauf bei entsprechendem Nachweis verzichten. Kinder unter 12 Jahren brauchen keinen Test. Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden, bei einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Wer in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet war, muss grundsätzlich die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Man findet diese unter: https://www.einreiseanmeldung.de/

Für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete gelten erweiterte Regelungen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Quarantäne-Pflicht. Für Grenzpendler oder Grenzgänger gelten Ausnahmen.

Die Niederlande gelten nicht mehr als Hochrisikogebiet.

Seit dem 8. August gelten die Niederlande nicht mehr als Hochrisikogebiet. Folglich sind die verschärften Regelungen bei der Rückreise nicht mehr zu beachten. Urlauber müssen also keine digitale Einreiseanmeldung mehr ausfüllen. Auch eine Quarantäne nach der Rückkehr ist nicht mehr erforderlich.

Service im Impfzentrum: Genesenenzertifikate

Ab sofort können im Impfzentrum auch „Genesenenzertifikate“ ausgestellt werden. Das gilt sowohl für die „einfache“ Genesung als auch für die erste Impfung danach – für beide Fälle kann ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden. Wer diesen Service in Anspruch nehmen möchte, kann jetzt online einen Termin buchen unter: https://aachen.anny.co/b/book/burgerservice

Impfpass

Wer im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen geimpft wurde und die Impfbescheinigung in den gelben (Papier-)Impfpass oder seinen „alten“ Impfpass übertragen lassen möchte, kann hierfür ebenfalls beim Bürgerservice des Impfzentrums einen Termin vereinbaren. Sinnvoll ist die Eintragung in den gelben Impfpass, weil er als WHO-Dokument mehrsprachig und international gültig ist. Der gelbe Impfausweis wird durch die neue App „CovPAss“ oder durch die Eintragung die Corona-Warn-App nicht überflüssig. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein zusätzliches Angebot.

Impfungen für alle ab 16 Jahren sind ohne Termin möglich

Da aktuell deutlich größere Mengen an Impfstoff geliefert werden, sind Impfungen im Impfzentrum ohne Termin möglich. Alle Impfwilligen ab 16 Jahren können auch ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Mehr als der Personalausweis und – soweit vorhanden – der Impfpass sind nicht notwendig. Aufgrund der hohen Liefermengen kann zudem auch jeder vor Ort seinen Impfstoff frei wählen.

Wer lieber einen Termin buchen möchte, kann das weiterhin online über https://www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 machen. 

Das Impfzentrum ist täglich (auch am Wochenende) von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 19 Uhr angenommen. Es gilt die freie Wahl des Impfzentrums in NRW.

Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren

Impfzentren dürfen ab sofort Impfungen mit dem Impfstoff von BioNTech für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren anbieten. Das setzt allerdings zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Sorgeberechtigen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) durch eine Kinder- und Jugendärztin oder einen Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum voraus. Wichtig: Alle Erziehungsberechtigten müssen der Impfung zustimmen. Impftermine für 12- bis 15-Jährige können für mittwochs, freitags und sonntags von 14 bis 20 Uhr vereinbart werden unter: https://aachen.anny.co/b/book/impfzentrum-sr-ac-biontech

Impfbusse

Impfbusse bieten aufsuchende Impfungen ohne vorheriger Terminabsprache an. Der Impfstoff kann frei gewählt werden. Es sind wie im Impfzentrum Erst- und Zweitimpfungen möglich. Der Fahrplan ist unter https://www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden. Dieser wird laufend aktualisiert.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 6. August haben ungefähr 364.300 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 304.200 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/

Bürgertests

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Diese Regelungen gelten ebenfalls bei positiven Ergebnissen von Selbsttests und PCR-Pooltests.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Im Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) von Stadt und StädteRegion Aachen am Aachener Tivoli sind neben den üblichen Bürgertestungen (bitte vorab online Termin vereinbaren) auch PCR-Testungen möglich. Bürger mit einem positiven Schnelltest (Bürgertest) müssen keinen Termin buchen, sondern können direkt mit ihrer Testbescheinigung zum GAZ kommen.

Wichtig: Im Gemeinsamen Abstrichzentrum können keine PCR-Tests für Urlaubsreisen gemacht werden. Diese müssen selbst bezahlt werden und können in privaten Testzentren oder in Arztpraxen durchgeführt werden.

Zudem gilt, dass im GAZ keine PCR-Tests für symptomatische Personen gemacht werden können. Hierfür kann man sich direkt an den Hausarzt wenden. Das GAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Infos zum GAZ gibt es unter: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz

Bürgertelefon

Das Ministerium hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

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