
Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 7. Juni 2021
Veröffentlicht: Montag, 07.06.2021 08:51
Das Robert-Koch-Institut meldet am Montag für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 26. Damit ist die Inzidenz im Vergleich zu Freitag wieder gesunken. Der Wert liegt jetzt den dritten Werktag in Folge unter der 35er-Grenze. Wenn das bis Mittwoch so bleibt, sind ab Freitag weitere Lockerungen möglich.
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden außerdem 28 (-17) Corona-Neuinfektionen.
Aktuell sind 452 Menschen infiziert (-53).
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 575. In den letzten Tagen ist 73-jähriger Mann verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26.428 (+28).
Die Fallzahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung sieht Öffnungsschritte bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger vor. Die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.
In der StädteRegion lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag (4. Juni) am fünften Werktag in Folge unter 50
Da die Inzidenz am Freitag an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils unter 50 lag, greifen seit Sonntag (06. Juni) weitere Lockerungen gemäß Stufe 2 (Inzidenz 50 – 35,1).
In der StädteRegion liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit Freitag unter dem Wert von 35
Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Mittwoch, 9. Juni, unter 35,1, dann würden ab Freitag, 11. Juni, vorbehaltlich einer dementsprechenden Feststellung des Landes NRW weitere Lockerungen eintreten. Hierüber wird zeitnah berichtet.
Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona
Welche Apps können zur Rückverfolgung eingesetzt werden?
Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist für die Gäste keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden.
Gastronomen, die die „Eifel-App“ zur digitalen Registrierung der Gäste nutzen möchten, finden die Meldeapp unter https://meldeapp.standort-eifel.de/
Gesundheitsamt stellt keine Nachweise für Genesene mehr aus.
Seit dem 3. Mai werden vollständig Geimpfte und Genesene den negativ Getesteten überall da gleichstellt, wo in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten erlauben. Demnach ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses.
Das Gesundheitsamt der StädteRegion hat Mitte Mai alle Menschen per Post angeschrieben, die jemals mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Schon im Mai wurde darauf hingewiesen, dass alle positiv Getestete ihr Testergebnis (schriftlich oder digital) als Nachweis der Infektion aufbewahren müssen! Es wird keine nachträgliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes mehr geben.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Bis auf Weiteres nur Zweitimpfungen in den Impfzentren Aufhebung der Impfpriorisierung
Mit Blick auf die anstehende Aufhebung der Priorisierung bei Coronaimpfungen am 7. Juni 2021, weist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darauf hin, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Daher werden auch ab dem 7. Juni zunächst keine Terminfenster in den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies frühzeitig kommunizieren.
Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Ab dem 7. Juni werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in den Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.
Betriebsärzte werden ebenfalls in die Impforganisation mit einbezogen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 4. Juni haben ca. 270.400 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 97.400 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/
Bürgertests
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest.
Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz möglich.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 300 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 210 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

