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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 31. Mai 2021
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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 31. Mai 2021

Veröffentlicht: Montag, 31.05.2021 08:55

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Das Robert-Koch-Institut meldet am Montag für die Städteregion Aachen eine Inzidenz von 42. Wenn die Inzidenz bis einschließlich Freitag unter dem Grenzwert von 50 liegt, können ab Sonntag weitere Lockerungsschritte in Kraft treten.

Hinzu kommen 90 Neuinfektionen, 33 mehr als Freitag.

Aktuell sind 807 Menschen infiziert (-121).

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 570. In den letzten Tagen sind eine 75-jährige Frau und ein Mann im Alter von 54 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26290. (+90)


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Aktualisierte Coronaschutzverordnung zeigt klare Perspektiven auf.

Seit dem 28. Mai gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Darin werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt, mit Öffnungsschritten bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin.

 

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.


Die aktuellen Regeln:

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Außengastronomie öffnet für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Die Außengastronomie ist für Getestete, Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Den Gästen ist ein fester Sitzplatz oder Stehplatz an einer Theke oder einem Tisch zuzuweisen. Zwischen Sitz-/Stehplätzen an unterschiedlichen Tischen muss ein Mindestabstandes von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies gilt auch am selben Tisch, wenn dort fremde Personen platziert sind.

Auch im Außenbereich ist eine Maske zu tragen; hier reicht eine Alltagsmaske aus. Die Maske kann am Sitz-/Stehplatz vorübergehend abgelegt werden.

Unter besonderen Voraussetzungen, zum Beispiel im Rahmen von zulässigen Tagungen, darf auch eine gastronomische Versorgung der Teilnehmer*innen in Innenräumen erfolgen. In gastronomischen Innenräumen müssen Gäste eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) tragen.

Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst und vier Wochen lang aufbewahrt werden. Es ist die einfache Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Die Anwesenden sind mit Namen, Adresse und Telefonnummer digital oder schriftlich zu erfassen. Die digitale Erfassung über Apps etc. ist möglich und so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen vor Ort die erfassten Daten mit den tatsächlich anwesenden Personen abgleichen können. Widerspricht eine anwesende Person der Erfassung ihrer Daten, so ist sie von der Nutzung des Angebots, der Einrichtung oder Dienstleistung auszuschließen.

 

Welche Apps können zur Rückverfolgung eingesetzt werden?

Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Die Luca-App ist wegen mangelnder Datensicherheit nicht an das Gesundheitsamt angebunden. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden.

 

Einkaufen ohne Termin

Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie die Testpflicht. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 qm auf eine Person pro 20 qm gelockert.

 

Körpernahe Dienstleistungen ohne Test

Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kund*innen bei der Behandlung nicht bzw. nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.

 

Regelbetrieb in Kitas ab 7. Juni 

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Somit haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Umfang.

 

In der StädteRegion lag die Inzidenz am Samstag, 29. Mai, zum ersten Mal unter 50!

Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Freitag unter 50,1, dann würden ab Sonntag, 6. Juni, vorbehaltlich einer dementsprechenden Feststellung des Landes NRW, weitere Lockerungen eintreten. Hierüber wird zeitnah berichtet.

 

Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.

 

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

In Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen müssen Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden. OP-Masken/medizinische Masken sind nicht mehr erlaubt.

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen ­– aufgelistet nach Kreisen und kreisfreien Städten. Bis zum 30. Mai haben ca. 256.500 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 79.000 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/

Seit dem 6. Mai 2021 können erste Personengruppen aus der Priorität 3 ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren. Die Terminbuchung erfolgt in jedem Fall über die Kassenärztliche Vereinigung, also online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01.

Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine im Impfzentrum können aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes nicht nach vorne gezogen werden.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

Bürgertests

Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest.

Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz möglich.

Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 300 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 210 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.

Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

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