
Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 27.7.2020
In Stadt und StädteRegion Aachen gehen die Corona-Fallzahlen weiter nach oben.
Momentan sind hier (unabhängig von einer Dunkelziffer) 39 Menschen infiziert - drei mehr als zuletzt am Freitag.
Insgesamt haben sich bei uns bisher 2067 Leute angesteckt - das sind 9 mehr als noch am Freitag. Allein in der Stadt Aachen gibt es bisher 1016 (+2) Fälle.
1928 (+6) Personen sind wieder genesen.
Die Zahl der Todesfälle liegt nach wie vor bei 100.
Veröffentlicht: Montag, 27.07.2020 08:23
Weitere Infos der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen:
* Die nächsten Zahlen werden am Mittwoch, 29. Juli, veröffentlicht.
* Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. - Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 5,4.
* Corona-Schutzmaßnahmen:
- Coronaschutzverordnung: Die NRW-Landesregierung hat weitere Änderungen in der Corona-Schutzverordnung beschlossen, die ab dem 15.Juli gelten. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird darin von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht. An privaten Festen aus besonderen Anlässen, wie Hochzeiten oder Beerdigungen, dürfen 150 Personen teilnehmen, wenn eine Kontaktverfolgung sichergestellt ist. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen muss ab 300 Personen, statt bislang 100, ein Hygienekonzept vorgelegt werden. Neben den Lockerungen wurde gleichzeitig eine Verlängerung der Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August beschlossen. Damit bleibt auch die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln fortbestehen. Überarbeitet wurden auch die Hinweise zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards”.
- Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO): Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt weiterhin, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt auf Ihre Einreise hinzuweisen. Die Quarantänepflicht gilt nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Der Test kann auch in Deutschland nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses zunächst die Quarantäneregeln eingehalten werden. Eine Freitestung ist als Selbstzahler-Leistung bei den Hausärzten und der StädteRegion Aachen möglich. - Kostenlos sind die Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in den Corona-Testzentren, die die NRW-Landesregierung an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück (ab 28. Juli 2020) eingerichtet hat. Informationen dazu unter: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-richtet-corona-testzentren-nordrhein-westfaelischen-flughaefen-ein
- Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung ab 15. Juli 2020: Ausnahmeregelungen gelten beispielsweise für Menschen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren sowie für Personen, die aus bestimmten Gründen (Verwandtschaftsbesuch, Sorgerecht, Besuch von Lebenspartnern etc.) für weniger als 72 Stunden nach Deutschland einreisen. Ab sofort gelten Ausnahmen auch für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten. Weiterhin gilt die Regelung auch nicht für Personen, die sich auf der Durchreise durch Nordrhein-Westfalen (ohne Übernachtung) befinden. - Für Beschäftigte der „kritischen Infrastruktur” gilt nun nicht mehr automatisch eine Ausnahme von der Quarantänepflicht, sondern nur nach einem negativen Testergebnis. Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist.
Die Risikogebiete werden von der Bundesregierung definiert und vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Dabei fließen sowohl die Fallzahlen als auch eine Bewertung des jeweiligen Infektions- und Testgeschehens ein. Es gilt immer die Einstufung des Landes am Tage der Wiedereinreise nach Deutschland. - Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter der Adresse https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die Regelungen sind auf der Homepage der Stadt Aachen nachzulesen: www.aachen.de/corona
Die neue Verordnung gilt ab dem 15. Juli 2020 und tritt mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft.
* Corona-Warn-App: Die Krisenstäbe weisen auf das richtige Verhalten hin, wenn die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ meldet:
1. Soziale Kontakte sind sofort zu reduzieren und die Regeln zu Abstand, Hygiene und Alltagsmasken besonders zu befolgen.
2. Man soll umgehend Kontakt mit dem jeweiligen Hausarzt aufnehmen und sich testen lassen. Darauf hat jeder mit dieser Risikomeldung einen Anspruch, auch ohne Symptome.
3. Das Gesundheitsamt ist schnellstmöglich unter Tel: 0241/5198-5300 oder Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de zu kontaktieren. Hier werden auf den jeweiligen Einzelfall bezogen die weiteren Maßnahmen besprochen.
- Wichtiger Hinweis: Das Gesundheitsamt kann keine technischen Fragen zur Corona-Warn-App beantworten! Dazu kann man sich an die bundesweite Hotline unter 0800-7540001 wenden.
* Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.
* Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
* Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist unter 0241/510051 Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.