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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 26. Juli 2021
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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 26. Juli 2021

Veröffentlicht: Montag, 26.07.2021 08:13

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Die gemeinsamen Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden übers Wochenende 40 Corona-Neuinfektionen. Das sind 26 weniger als noch am Freitag. Insgesamt haben sich bisher in der Städteregion Aachen 26.924 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. (+40)

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 590. In den vergangenen Tagen ist ein 71-jähriger Mann verstorben.

Die Inzidenz ist über das Wochenende leicht gesunken von 26 auf jetzt 24.

Seit dem Wochenende gelten bei uns strengere Corona-Maßnahmen der Inzidenzstufe 1. Da auch die Landesinzidenz acht Tagen in Folge über 10 gelegen hat, gelten mit sofortiger Wirkung für das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls strengere Regeln der Landesinzidenzstufe 1 (Sieben-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35).


Damit greifen automatisch folgende Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung:

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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 26. Juli 2021
© Städteregion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Bundesregierung stuft Niederlande wieder zum Hochinzidenzgebiet hoch

Wegen der hohen Infektionszahlen in den Niederlanden hat die Bundesregierung eine Neubewertung vorgenommen und das Nachbarland zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft. Konkret gelten ab Dienstag (27. Juli) für alle Einreisenden – unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in den Niederlanden – folgende Regeln:

  • Anmeldepflicht vor der Einreise im digitalen Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de).
  • Quarantänepflicht für zehn Tage. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie den Nachweis ihrer Impfung oder Genesung über das Einreiseportal übermitteln.
  • Nachweispflicht: Schon bei der Einreise muss jeder Reisende einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus mitführen. Dies ist auch in Form des digitalen COVID-Zertifikats möglich. Die Testabnahme darf bei einem Schnelltest höchstens 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens 72 Stunden zurückliegen.

Für das Grenzgebiet gelten einige Erleichterungen. So sind Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit. Außerdem müssen sie sich nur zweimal wöchentlich testen lassen; dies kann auch nach der Einreise (etwa am Arbeitsplatz) geschehen. 

Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.

 

 

Impfungen für alle ohne Termin möglich

Da aktuell deutlich größere Mengen an Impfstoff geliefert werden, sind Impfungen im Impfzentrum ohne Termin möglich. Alle Impfwilligen ab 16 Jahren können auch ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Mehr als der Personalausweis und – soweit vorhanden – der Impfpass sind nicht notwendig. Aufgrund der hohen Liefermengen kann zudem auch jeder vor Ort seinen Impfstoff frei wählen.

Wer lieber einen Termin buchen möchte, kann das weiterhin online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 machen. 

Das Impfzentrum ist täglich (auch am Wochenende) von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 19 Uhr angenommen. Es gilt die freie Wahl des Impfzentrums in NRW.

 

 

Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren im Impfzentrum möglich. Alle Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.

Impfzentren dürfen ab sofort Impfungen mit dem Impfstoff von BioNTech für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren anbieten. Das setzt allerdings zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Sorgeberechtigen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) durch eine Kinder- und Jugendärztin oder einen Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum voraus.

Die STIKO-Empfehlung ist dabei Grundlage des Handelns: Diese empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 für Kinder ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelhaften Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Wichtig: Alle Erziehungsberechtigten müssen der Impfung zustimmen.

Um die Anwesenheit von Kinder- und Jugendärzt*innen sicherzustellen, werden zunächst nur an drei Wochentagen Impftermine für 12- bis 15-Jährige angeboten. Diese sind immer mittwochs, freitags und sonntags von 14 bis 20 Uhr. Ab sofort können Impftermine für Kinder von 12-15 Jahren im Impfzentrum Aachen vereinbart werden unter https://aachen.anny.co/b/book/impfzentrum-sr-ac-biontech

 

 

Impfbusse werden eingesetzt

Auch in dieser Woche bieten Impfbusse aufsuchende Impfungen ohne vorheriger Terminabsprache an. Der Impfstoff kann frei gewählt werden. Es sind wie im Impfzentrum Erst- und Zweitimpfungen möglich. Der Fahrplan ist unter https://www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden. Dieser wird laufend aktualisiert.

 

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

 

Bürgertests

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Diese Regelungen gelten ebenfalls bei positiven Ergebnissen von Selbsttests und PCR-Pooltests.

 

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Im Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) von Stadt und StädteRegion Aachen am Aachener Tivoli sind neben den üblichen Bürgertestungen (bitte vorab online Termin vereinbaren) auch PCR-Testungen möglich. Bürger mit einem positiven Schnelltest (Bürgertest) müssen keinen Termin buchen, sondern können direkt mit ihrer Testbescheinigung zum GAZ kommen.

Wichtig: Im Gemeinsamen Abstrichzentrum können keine PCR-Tests für Urlaubsreisen gemacht werden. Diese müssen selbst bezahlt werden und können in privaten Testzentren oder in Arztpraxen durchgeführt werden.

Zudem gilt, dass im GAZ keine PCR-Tests für symptomatische Personen gemacht werden können. Hierfür kann man sich direkt an den Hausarzt wenden. Das GAZ ist montags – freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Infos zum GAZ gibt es unter: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz

 

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

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