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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 03. Januar 2022
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Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 03. Januar 2022

Veröffentlicht: Montag, 03.01.2022 10:20

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In der StädteRegion Aachen gibt es 936 neue Coronafälle seit letzten Mittwoch. Das melden die Krisenstäbe von Stadt und Städteregion am Montag. Insgesamt sind seit Februar 2020 43.693 Menschen nachgewiesen infiziert gewesen. Hinzu kommen neun weitere Todesfälle. Damit steigt die Zahl der Toten auf 669. In den vergangenen Tagen sind fünf Frauen im Alter von 67, 79, 92, 93 und 97 sowie vier Männer im Alter von 45, 52, 83 und 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Die Inzidenz am Montag liegt hier bei 197, letzten Mittwoch lag sie noch bei 145.

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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Impfstellen boostern auch 12- bis 17-Jährige

Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht ab sofort die Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährigen. Damit dürfen jetzt sowohl Impfstellen als auch mobile Impfteams Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren nach ärztlicher Aufklärung boostern. Möglich macht die Freigabe der Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen auf Basis der Corona-Impfverordnung. Die 12- bis 17-Jährigen müssen mit einem für diese Altersgruppe grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft werden. Für die Booster-Impfung ist zudem ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten erforderlich. Das Gesundheitsamt der StädteRegion empfiehlt bei gesunden (nicht immungeschwächten) Personen eine Auffrischung nach 5 bis 6 Monaten. Eine Auffrischung sollte frühestens nach 4 Monaten in Erwägung gezogen werden, da erst dann mit einer ausreichenden und länger anhaltenden Antwort des Immunsystems zu rechnen ist. Die Ständige Impfkommission empfiehlt derzeit noch keine Auffrischimpfung für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen. Nach Einschätzung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) können jedoch auch bei den 12- bis 17-Jährigen die Booster-Impfungen gegen Corona schon nach drei Monaten erfolgen.

 

Impfungen für Erwachsene

Eine Impfung ist grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.

Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Eine aktuelle Auflistung mit Öffnungszeiten finden Sie hier:

www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

Das Impfzentrum der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) öffnet täglich von 8 bis 20 Uhr. In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angebotenDie Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.

Laut Ständiger Impfkommission kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen über 18 Jahre bereits ab dem vollendeten dritten Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion erhalten.

 

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren

Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung.

Voraussichtlich stehen jedoch bis zum 06. Januar 2022 keine neuen Kinderimpftermine mehr zur Verfügung. Da abends aufgrund von vereinzelt nicht wahrgenommenen Impfterminen häufig Kinderimpfstoff übrig bleibt, ist es möglich, sich auf eine Warteliste für die Kinderimpfung setzen zu lassen. Bedingung ist, dass man abends gut erreichbar ist und binnen rund 30 Minuten am Impfzentrum in den Aachen Arkaden sein kann. Eine Mail an die Adresse: kinderimpfung@staedteregion-aachen.de ist ausreichend, um auf die Liste gesetzt zu werden. Bitte denken Sie daran, Ihre Handynummer anzugeben! Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.

 

Coronatests

POC-Schnelltest (Bürgertest)

Jede asymptomatische Person hat mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest in einer der über 130 öffentlichen Teststelle in der StädteRegion Aachen. Dieser Anspruch ist an keinerlei Voraussetzungen geknüpft. Ziel ist es, Infektionen möglichst frühzeitig zu erkennen. Personen mit Krankheitssymptomen müssen sich bitte an einen Arzt wenden. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden.

 

PCR-Test (Labortest)

  • PCR-Test nach positivem POC-Test
  • Allen Bürger*innen haben Anspruch auf eine PCR-Bestätigungstestung nach einem positiven Antigen-Schnelltest. Dabei ist es unerheblich, ob der Test in einem Testzentrum gemacht wurde oder ob es sich um einen positiven Pooling-Test handelt. Auch nach einem positiven Selbsttest besteht ein Anspruch.
  • PCR-Test für Kontaktpersonen
  • Jede Person mit Kontakt zu einer coronainfizierten Person hat Anspruch auf einen PCR-Test. Dieser kann in einer Arztpraxis erfolgen oder - mit einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes - in einer beauftragten Teststelle. Personen mit einer roten Meldung der „Corona-Warn-App“ können sich ebenso an eine der beauftragten Teststelle wenden, wie diejenigen, die einen Nachweis von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus infizierten Person bekommen haben.
  • PCR-Test für Gesundheitsmaßnahmen
  • Bürgerinnen und Bürger, die für eine Gesundheitsmaßnahme (Reha-Klinik, geplanten Krankenhausaufenthalt) eine PCR-Testung benötigen, können diese in allen Testzentren vornehmen, die hierfür beauftragt sind.

 

In allen anderen Fällen gibt es keine Kostenübernahme für den PCR-Test. Inzwischen wurden rund 20 Teststellenbetreiber mit PCR Testungen beauftragt. Dies führt zu einer Entlastung der Ärzt*innen und des Kommunalen Abstrichzentrums (KAZ). Informationen zu den PCR-Testungen und eine aktuelle Liste der Anbieter sind unter www.staedteregion-aachen.de/pcr-tests zu finden.

 

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)

Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.

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