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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 28. Juli 2021
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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 28. Juli 2021

Veröffentlicht: Mittwoch, 28.07.2021 09:37

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Die gemeinsamen Corona-Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch 34 Neuinfektionen, sechs weniger als am Montag. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt. Laut RKI liegt sie bei 21. Am Montag lag sie noch bei 24. Aktuell sind 248 Menschen bei uns infiziert. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 26.958 nachgewiesen Infizierte gezählt. Die Zahl der Todesfälle liegt weiterhin bei 590.


Die Krisenstäbe weisen zudem daraufhin, dass im Impfzentrum ab sofort auch Genesenenzertifikate ausgestellt werden. Wer sich ein solches Zertifikat ausstellen lassen möchte, muss dafür entweder die entsprechende Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 und höchstens 180 Tage alt ist.


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:



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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 28. Juli 2021
© Städteregion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Für Nordrhein-Westfalen gilt die Landesinzidenzstufe 1

Da auch die Landesinzidenz acht Tagen in Folge über 10 gelegen hat, gilt für das Land Nordrhein-Westfalen die Landesinzidenzstufe 1 (Sieben-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch folgende Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos, bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. 
  • Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie. 
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter. 
  • Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden. 
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen. 
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1. 
  • Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich zusammengestellt.

 

 

Coronaschutzverordnung

In der StädteRegion Aachen gilt seit Samstag, 24. Juli, wieder die Inzidenzstufe 1. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen in der Übersicht:

 

Inzidenzstufe 1


Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten


Kultur

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten - ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept


Sport

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test, Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test, ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.

Freizeit

Freibäder ohne Test, Hallenbäder mit Test,

Bordelle usw. mit Test,

Clubs und Diskotheken nur in Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test,

ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:

Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept.

Einzelhandel

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Gastronomie

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Beherbergung/ Tourismus

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

Messen und Märkte

ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Tagungen und Kongresse

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Private Veranstaltungen

außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Partys

Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit

Außerschulische Bildung

ohne Maske am festen Sitzplatz, wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder- und Jugendarbeit

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test, Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Große Festveranstaltungen

ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

 

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 5. August. Die aktuellen Regelungen und die gesamte Verordnung findet man unter: https://www.land.nrw/corona

 

 

Bundesregierung stuft Niederlande wieder zum Hochinzidenzgebiet hoch

Wegen der hohen Infektionszahlen in den Niederlanden hat die Bundesregierung eine Neubewertung vorgenommen und das Nachbarland zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft. Konkret gelten ab Dienstag (27. Juli) für alle Einreisenden – unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in den Niederlanden – folgende Regeln:

  • Anmeldepflicht vor der Einreise im digitalen Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de).
  • Quarantänepflicht für zehn Tage. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie den Nachweis ihrer Impfung oder Genesung über das Einreiseportal übermitteln.
  • Nachweispflicht: Schon bei der Einreise muss jeder Reisende einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus mitführen. Dies ist auch in Form des digitalen COVID-Zertifikats möglich. Die Testabnahme darf bei einem Schnelltest höchstens 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens 72 Stunden zurückliegen.

Für das Grenzgebiet gelten einige Erleichterungen. So sind Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit. Außerdem müssen sie sich nur zweimal wöchentlich testen lassen; dies kann auch nach der Einreise (etwa am Arbeitsplatz) geschehen. 

Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.

 

 

Service im Impfzentrum: Genesenenzertifikate

Ab sofort können im Impfzentrum auch „Genesenenzertifikate“ ausgestellt werden. Das gilt sowohl für die „einfache“ Genesung als auch für die erste Impfung danach – für beide Fälle kann ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden. Wer ein Genesungszertifikat benötigt bzw. sich ausstellen lassen möchte, muss dafür ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 und höchstens 180 Tage alt ist oder die Genesenenbescheinigung des Gesundheitsamtes; außerdem den Personalausweis, da hierüber der Abgleich mit dem Testergebnis erfolgt. Es ist auch möglich, mehrere Genesungen auf dem Zertifikat zu erfassen, wenn man mehrfach an COVID-19 erkrankt war – zwischen zwei erfassten PCR-Tests muss ein Mindestabstand von 28 Tagen liegen. Falls vorhanden, soll auch der Impfpass oder die Impfbescheinigung mitgebracht werden. Wer diesen Service in Anspruch nehmen möchte, kann jetzt online einen Termin buchen unter: https://aachen.anny.co/b/book/burgerservice

 

Wer im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen geimpft wurde und die Impfbescheinigung in den gelben (Papier-)Impfpass oder seinen „alten“ Impfpass übertragen lassen möchte, kann hierfür ebenfalls beim Bürgerservice des Impfzentrums einen Termin vereinbaren. Sinnvoll ist die Eintragung in den gelben Impfpass, weil er als WHO-Dokument mehrsprachig und international gültig ist. Der gelbe Impfausweis wird durch die neue App „CovPAss“ oder durch die Eintragung die Corona-Warn-App nicht überflüssig. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein zusätzliches Angebot.

 

 

 

Impfungen für alle ohne Termin möglich

Da aktuell deutlich größere Mengen an Impfstoff geliefert werden, sind Impfungen im Impfzentrum ohne Termin möglich. Alle Impfwilligen ab 16 Jahren können auch ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Mehr als der Personalausweis und – soweit vorhanden – der Impfpass sind nicht notwendig. Aufgrund der hohen Liefermengen kann zudem auch jeder vor Ort seinen Impfstoff frei wählen.

Wer lieber einen Termin buchen möchte, kann das weiterhin online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 machen. 

Das Impfzentrum ist täglich (auch am Wochenende) von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 19 Uhr angenommen. Es gilt die freie Wahl des Impfzentrums in NRW.

 

 

Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren im Impfzentrum möglich. Alle Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.

Impfzentren dürfen ab sofort Impfungen mit dem Impfstoff von BioNTech für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren anbieten. Das setzt allerdings zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Sorgeberechtigen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) durch eine Kinder- und Jugendärztin oder einen Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum voraus.

Die STIKO-Empfehlung ist dabei Grundlage des Handelns: Diese empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 für Kinder ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelhaften Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Wichtig: Alle Erziehungsberechtigten müssen der Impfung zustimmen.

Um die Anwesenheit von Kinder- und Jugendärzt*innen sicherzustellen, werden zunächst nur an drei Wochentagen Impftermine für 12- bis 15-Jährige angeboten. Diese sind immer mittwochs, freitags und sonntags von 14 bis 20 Uhr. Ab sofort können Impftermine für Kinder von 12-15 Jahren im Impfzentrum Aachen vereinbart werden unter https://aachen.anny.co/b/book/impfzentrum-sr-ac-biontech

 

 

Impfbusse werden eingesetzt

Auch in dieser Woche bieten Impfbusse aufsuchende Impfungen ohne vorheriger Terminabsprache an. Der Impfstoff kann frei gewählt werden. Es sind wie im Impfzentrum Erst- und Zweitimpfungen möglich. Der Fahrplan ist unter https://www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden. Dieser wird laufend aktualisiert.

 

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 26. Juli haben ungefähr 355.800 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 282.300 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/

 

Das Ministerium hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

 

Bürgertests

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Diese Regelungen gelten ebenfalls bei positiven Ergebnissen von Selbsttests und PCR-Pooltests.

 

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Im Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) von Stadt und StädteRegion Aachen am Aachener Tivoli sind neben den üblichen Bürgertestungen (bitte vorab online Termin vereinbaren) auch PCR-Testungen möglich. Bürger mit einem positiven Schnelltest (Bürgertest) müssen keinen Termin buchen, sondern können direkt mit ihrer Testbescheinigung zum GAZ kommen.

Wichtig: Im Gemeinsamen Abstrichzentrum können keine PCR-Tests für Urlaubsreisen gemacht werden. Diese müssen selbst bezahlt werden und können in privaten Testzentren oder in Arztpraxen durchgeführt werden.

Zudem gilt, dass im GAZ keine PCR-Tests für symptomatische Personen gemacht werden können. Hierfür kann man sich direkt an den Hausarzt wenden. Das GAZ ist montags – freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Infos zum GAZ gibt es unter: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz

 

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

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