
Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 2. Juni 2021
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.06.2021 08:45
Das Robert-Koch-Institut meldet am Mittwoch für die Städteregion Aachen eine Inzidenz von 49. Damit ist die Inzidenz im Vergleich zum Vortag erneut leicht gestiegen. Wenn die Inzidenz allerdings am Freitag unter dem Grenzwert von 50 liegt, können ab Sonntag weitere Lockerungsschritte in Kraft treten.
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden außerdem 44 Corona-Neuinfektionen, das sind 23 mehr als Dienstag.
Aktuell sind 610 Menschen infiziert (-48).
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 571. In den letzten Tagen ist eine 89-jährige Frau gestorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26.355 (+44).
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe:
Aktuelle Coronaschutzverordnung.
Seit dem 28. Mai gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Darin werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt, mit Öffnungsschritten bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.
In der StädteRegion lag die Inzidenz am Samstag, 29. Mai, zum ersten Mal unter 50!
Aktuell gelten in der StädteRegion Aachen die Regelungen der Stufe 3 (Inzidenz 100 – 50,1). Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Freitag unter 50,1, dann würden ab Sonntag, 6. Juni, vorbehaltlich einer dementsprechenden Feststellung des Landes NRW, weitere Lockerungen gemäß Stufe 2 (Inzidenz 50 – 35,1) eintreten. Da der morgige Donnerstag in Nordrhein-Westfalen ein Feiertag ist, wird die Inzidenz an diesem Tag nicht in die Bewertung einbezogen!
Die Regelungen der Stufe 2 und 3 in der Übersicht:
Welche Apps können zur Rückverfolgung eingesetzt werden?
Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist für die Gäste keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden. Gastronomen, die die „Eifel-App“ zur digitalen Registrierung der Gäste nutzen möchten, finden die Meldeapp unter https://meldeapp.standort-eifel.de/
Regelbetrieb in Kitas ab 7. Juni
Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Somit haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Umfang.
Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
In Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen müssen Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden. OP-Masken/medizinische Masken sind nicht mehr erlaubt.
Testpflicht bei Einreise in den Niederlanden
In den Niederlanden gelten ab heute, 1. Juni, strengere Einreiseregeln. Belgien und Deutschland wurden als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass Menschen, die aus Deutschland und Belgien in die Niederlande einreisen, einen negativen PCR-Test (!) vorlegen müssen. Dieser darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem Kinder unter zwölf Jahren, Grenzpendler (Berufstätige, Schüler*innen, Studierende) und Personen, die sich für weniger als zwölf Stunden in den Niederlanden aufhalten, sofern sie nicht mit überregionalen öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen. Der regionale ÖPNV ist ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.
Es wird empfohlen, sich vor einer Einreise in die Niederlande genau zu informieren, ob ein PCR-Test vorgelegt werden muss und welche weiteren Maßnahmen im Detail gelten. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Informationen zur Corona-Schutzimpfung: Bis auf weiteres nur Zweitimpfungen in den Impfzentren. Aufhebung der Impfpriorisierung.
Mit Blick auf die anstehende Aufhebung der Priorisierung bei Coronaimpfungen am 7. Juni 2021, weist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darauf hin, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Daher werden auch ab dem 7. Juni zunächst keine Terminfenster in den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies frühzeitig kommunizieren.
Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Ab dem 7. Juni werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in den Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden. Betriebsärzte werden ab dem 7. Juni ebenfalls in die Impforganisation mit einbezogen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 1. Juni haben ca. 263.500 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 88.000 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/
Bürgertests
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest.
Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz möglich.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 300 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 210 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

