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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 18. August 2021
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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 18. August 2021

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.08.2021 09:41

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Die gemeinsamen Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch 99 Corona-Neuinfektionen. Das sind 39 weniger als zuletzt am Montag. Aktuell sind damit 583 Menschen infiziert. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 27.719 nachgewiesen Infizierte gezählt. Es gibt einen neuen Todesfall. Eine 60-jährige Frau ist gestorben. Damit steigt die Zahl der Toten auf 592. Laut RKI ist die Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen nur minimal gestiegen von 59 auf 60.


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:


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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 18. August 2021
© Städteregion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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StädteRegion hat Schwelle zur Inzidenzstufe 2 überschritten

Aktuell gelten für das Land Nordrhein-Westfalen sowie für die Städteregion Aachen jeweils die Inzidenzstufe 1. Seit vergangenem Mittwoch hat die StädteRegion allerdings dauerhaft die Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz über 35) erreicht. Schärfere Regeln treten dann automatisch in Kraft, wenn die Inzidenzstufe an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird (somit frühestens am 18. August). Die verschärften Regeln würden dann ab dem übernächsten Tag (somit frühestens ab dem 20. August, 0:00 Uhr) gelten.

Die bis Freitag geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich zusammengestellt.

 

 

Neue Coronaschutzverordnung

Am Freitag, 20. August 2021, tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Gemäß den gemeinsamen

Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält diese keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der „3G-Regel“ (Genesene, Geimpfte, Getestete) an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

 

Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht. Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (im Alltag Maske tagen + Hygieneregeln beachten + Abstand halten = AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zur Coronaschutzverordnung zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaber*innen.

 

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Ab einer Inzidenz von 35 gilt für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

-          Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)

-          Sport in Innenräumen

-          Innengastronomie

-          Körpernahe Dienstleistungen

-          Beherbergungen

-          Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

 

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

 

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

 

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

 

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die AHA-Regeln gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

 

Die Verordnung gilt bis zum 17. September und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona

 

 

Strengere Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland

Nach der neuen Coronaviruseinreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV) muss jeder, der nach Deutschland einreist und mindestens 12 Jahre alt ist, ab sofort verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet sein (PCR- oder Antigen-Test). Wer geimpft oder genesen ist, kann darauf bei entsprechendem Nachweis verzichten. Kinder unter 12 Jahren brauchen keinen Test. Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden, bei einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein.

Wer in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet war, muss grundsätzlich die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Man findet diese unter https://www.einreiseanmeldung.de/#/.

 

Für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete gelten erweiterte Regelungen. Diese findet man unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

 

Die Türkei gilt seit 17. August als Hochrisikogebiet. Weitere Hochrisikogebiete sind beispielsweise die USA, Ägypten, Teile von Frankreich, Spanien, Großbritannien, Zypern, Thailand und viele mehr.

 

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Quarantäne-Pflicht. Für Grenzpendler und Grenzgänger gelten Ausnahmen.

 

 

Service im Impfzentrum: Genesenenzertifikate

Ab sofort können im Impfzentrum auch „Genesenenzertifikate“ ausgestellt werden. Das gilt sowohl für die „einfache“ Genesung als auch für die erste Impfung danach – für beide Fälle kann ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden. Wer diesen Service in Anspruch nehmen möchte, kann jetzt online einen Termin buchen unter: https://aachen.anny.co/b/book/burgerservice

 

Wer im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen geimpft wurde und die Impfbescheinigung in den gelben (Papier-)Impfpass oder seinen „alten“ Impfpass übertragen lassen möchte, kann hierfür ebenfalls beim Bürgerservice des Impfzentrums einen Termin vereinbaren. Sinnvoll ist die Eintragung in den gelben Impfpass, weil er als WHO-Dokument mehrsprachig und international gültig ist. Der gelbe Impfausweis wird durch die neue App „CovPAss“ oder durch die Eintragung die Corona-Warn-App nicht überflüssig. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein zusätzliches Angebot.

 

 

Impfungen für alle ab 16 Jahren sind ohne Termin möglich

Da aktuell deutlich größere Mengen an Impfstoff geliefert werden, sind Impfungen im Impfzentrum ohne Termin möglich. Alle Impfwilligen ab 16 Jahren können auch ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Mehr als der Personalausweis und – soweit vorhanden – der Impfpass sind nicht notwendig. Aufgrund der hohen Liefermengen kann zudem auch jeder vor Ort seinen Impfstoff frei wählen.

 

Wer lieber einen Termin buchen möchte, kann das weiterhin online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 machen. 

Das Impfzentrum ist täglich (auch am Wochenende) von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 19 Uhr angenommen.

Es gilt die freie Wahl des Impfzentrums in NRW.

 

 

 

Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren

Impfzentren dürfen ab sofort Impfungen mit dem Impfstoff von BioNTech für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren anbieten. Das setzt allerdings zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen sowie eines Sorgeberechtigen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) voraus. Wichtig: Impftermine für 12- bis 15-Jährige können für mittwochs, freitags, samstags und sonntags vereinbart werden unter: https://aachen.anny.co/b/book/impfzentrum-sr-ac-biontech

 

 

Impfbusse werden eingesetzt

Impfbusse bieten aufsuchende Impfungen ohne vorherige Terminabsprache an. Der Impfstoff kann frei gewählt werden. Es sind wie im Impfzentrum Erst- und Zweitimpfungen möglich. Der Fahrplan ist unter https://www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden. Dieser wird laufend aktualisiert.

 

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 16. August haben ungefähr 370.500 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 322.800 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/

 

 

Bürgertests

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR-Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Diese Regelungen gelten ebenfalls bei positiven Ergebnissen von Selbsttests und PCR-Pooltests.

 

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Das GAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Infos zum GAZ gibt es unter: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz

 

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Das Ministerium hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

 

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