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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 17.11.2021
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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 17.11.2021

Veröffentlicht: Mittwoch, 17.11.2021 09:35

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Die gemeinsamen Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch 264 Neuinfektionen. Damit sind insgesamt 34.244 Menschen in der Region infiziert. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle ist um einen gestiegen und liegt bei 623. Ein Mann im Alter von 91 Jahren ist gestorben. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 179 aus.


Ab Montag werden in der Städteregion Aachen die Impfangebote ausgeweitet. Neben den Impfbussen kann man sich dann auch in allen zehn Kommunen in den Impfstellen impfen lasssen.

 

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Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 17.11.2021
© Städteregion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.

Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

 

Coronaschutzverordnung

Seit dem 1. Oktober gelten unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten. Seit dem 10. November gelten Personen nur noch als getestet, die über ein nach bescheinigtes negatives Ergebnis eines nun höchstens noch 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Gäste von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen, müssen nun über einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest verfügen.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 24. November 2021 und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona

 

Coronatests

Seit dem 13. November sind Bürgertests wieder kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden.

Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen.

 

Kommunales Abstrichzentrum

Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) der StädteRegion Aachen ist am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg). Das KAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr,

samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Hier können sowohl Schnelltests (Bürgertests, Freitestungen) als auch PCR-Tests (Labortests) durchgeführt werden.

 

Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest haben ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf auch häufiger. Dieser Anspruch ist an keinerlei Voraussetzungen wie inländischer

Wohnsitz, Krankenversicherung o.ä. geknüpft. Die Schnelltests sind nur für Personen ohne Krankheitssymptome gedacht.

 

Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben Personen:

?               ohne Symptome, die engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten (Nachweis: Bescheinigung über Quarantäne oder rote Corona-Warn-App). Hierunter fällt auch der Test zur Freitestung aus der Quarantäne ab dem fünften Tag (auch für vollständig Geimpfte),

?               in Gemeinschaftseinrichtungen und –unterkünften (zum Beispiel Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünfte, Notunterkünfte, Justizvollzugsanstalten), wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus infizierte Person festgestellt wurde,

?               vor Aufnahme oder Wiederaufnahme, vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufe), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften und in Tageskliniken,

?               bei denen ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest eine Infektion angezeigt hat. Als Nachweis sind der Selbsttest oder das Testergebnis der Teststelle mitzubringen.

 

Im KAZ dürfen keine PCR-Tests für Personen mit Symptomen durchgeführt werden. Diese müssen sich direkt an den Hausarzt oder die Hausärztin wenden. PCR-Tests zum Antritt einer Reise sind nicht kostenfrei und werden deshalb im KAZ nicht angeboten. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.

 

Impfangebote

Eine Impfung ist jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.

Außerdem kann man sich – ohne Termin und natürlich kostenlos - montags bis samstags von 12 Uhr bis 20 Uhr beim Gesundheitsamt in den Aachen-Arkaden (Trierer Str.1) impfen lassen. Auch die Impfbusse sind weiterhin im Einsatz. Die Fahrpläne mit den Haltestellen sind unter www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden.

 

Bürgerservice „Impfen“

Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht weiterhin zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter:

https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle

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