
Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 15. September 2021
Die Corona-Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch, 15.9.21, für die StädteRegion 84 Neuinfektionen seit Montag.
Die Inzidenz ist von 78 auf 67 gesunken, landesweit liegt der Wert bei 95. Die Zahl der Corona-Toten hier bei uns liegt jetzt bei 598. In den vergangenen Tagen ist eine 61-jährige Frau verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Weitere Infos der Krisenstäbe:
Ab sofort gelten neue Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird ab sofort auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Daher wurde in der Coronaschutzverordnung der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der Sieben-Tage-Inzidenz gestrichen. Die inzwischen bekannte 3G-Regelung, die aufgrund dieses Grenzwertes seit Anfang August landesweit für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen gilt, bleibt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auch unter Berücksichtigung der neuen Leitindikatoren bis auf weiteres unverändert bestehen.
Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Stattdessen soll das Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung beobachtet werden.
Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 8. Oktober 2021 und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona
Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
Für nachgewiesen infizierte Personen endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach 14 Tagen ab der Vornahme des ersten Erregernachweises. Zusätzlich muss zur Aufhebung der Quarantäne am letzten Tag ein negativer Coronaschnelltest bzw. bei schweren Verläufen ein negativer PCR-Test vorliegen. Das Testergebnis ist dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Die Quarantäne von Kontaktpersonen endet, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach zehn Tagen gerechnet ab der Testung des nachgewiesen infizierten Haushaltsmitglieds.
Bei Personen, die keine Krankheitssymptome aufweisen, kann die Quarantäne im Einzelfall durch eine Entscheidung des Gesundheitsamts vorzeitig beendet werden, wenn
- die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorlegt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde,
- die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines qualifizierten Coronaschnelltests vorlegt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde, und nachgewiesen ist, dass die Person mindestens zwei Mal pro Woche an verpflichtend vorgesehenen regelmäßigen Testungen auf Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus teilnimmt oder
- die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines qualifizierten Coronaschnelltests vorlegt, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne vorgenommen wurde.
Ein Coronaschnelltest, der zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne genutzt werden soll, muss ein qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltest
aus der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts sein, wie ihn Arztpraxen und Bürgertestzentren anbieten.
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung ist bis zum 30. September gültig.
Keine "Booster-Impfungen" im Impfzentrum möglich
Niedergelassene Ärzt*innen oder Betriebsärzt*innen können frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie eine Auffrischungsimpfung verabreichen. Diese sogenannten „Boosterimpfungen“ werden allerdings nicht im Impfzentrum angeboten.
BioNTech für alle ab 12 Jahren
Das Impfzentren bietet für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Impfung mit BioNTech an. Dazu ist bei 12- bis 15-Jährigen die Einwilligung eines Elternteils notwendig. Auch in den Impfbussen werden die Impfungen für Kinder ab 12 Jahren angeboten. Ab 16 Jahren können Jugendliche auch ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden.
Impfzentrum
Im Impfzentrum am Tivoli sind Impfungen ohne Termin möglich. Das Impfzentrum ist wochentags von 14 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10.30 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 19 Uhr angenommen. Wer lieber einen Termin buchen möchte, kann das weiterhin online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 machen. Es gilt die freie Wahl des Impfzentrums in NRW.
Impfbusse werden eingesetzt
Impfbusse bieten aufsuchende Impfungen ohne vorherige Terminabsprache an. Der Impfstoff kann frei gewählt werden. Es sind wie im Impfzentrum Erst- und Zweitimpfungen möglich.
Der Fahrplan ist unter https://www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden. Dieser wird laufend aktualisiert.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 13. September haben ungefähr 393.600 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 347.700 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/
Bürgertests
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Das GAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Während des CHIO (10.09. bis 19.09.2021) ist das APAG Parkhaus am Tivoli nicht für die Patient*innen des Abstrichzentrums nutzbar. Ersatzweise können Parkplätze neben dem Impfzentrum angefahren werden. Alle Infos zum GAZ gibt es unter: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.09.2021 09:05