
Coronavirus - die Fallzahlen am Mittwoch, 15. Dezember 2021
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.12.2021 09:45
Die gemeinsamen Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Mittwoch 271 Corona-Neuinfektionen. Aktuell sind 2.637 Menschen infiziert. Es gibt keine neuen Todesfälle. Bisher sind 643 Covid-Patienten in der Region gestorben. Die Inzidenz für die StädteRegion ist seit Montag von 238 auf 209 zurückgegangen. Die Krisenstäbe weisen zudem nochmal daraufhin, dass Kinder ab fünf Jahren in der Kinderimpfstelle der Aachen Arkaden ab Freitag nur mit Termin gebucht werden. In Arztpraxen sind auch früher Impfungen möglich.
Die Fälle verteilen sich wie folgt:
Weitere Infos der Krisenstäbe:
Coronaschutzverordnung
Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht deutliche Einschränkungen für Personen vor, die weder geimpft noch genesen sind. Aufgrund der erheblich höheren Infektions- und Erkrankungsrisiken dieser Personen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Gesundheitssystem gilt für sie künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Beschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt für alle von Bedeutung – gerade in Innenräumen. Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung bis zum 21. Dezember 2021 und ist nachzulesen unter: www.land.nrw/corona
Quarantäneverordnung
Die wichtigsten Regelungen der aktuellen Quarantäneverordnung sind nachzulesen unter: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/informationen-zur-quarantaene
Impfberechtigung
Derzeit gibt es in Deutschland eine erfreulich hohe Nachfrage nach „Corona-Impfungen“. Wer sich impfen lassen möchte, kann dafür einen Termin bei Ärzt*innen oder in einem der zahlreichen Impfzentren machen. Darüber hinaus bieten auch viele Betriebe Impfungen für ihre Mitarbeitenden an. Anspruch auf Impfungen haben laut Impfverordnung des Bundes grundsätzlich alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Außerdem diejenigen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder sich zu einer medizinischen Behandlung hier aufhalten. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik können im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe ebenfalls mit Schutzimpfungen gegen das Coronavirus versorgt werden.
Internationale Beschäftigte und Grenzgänger können impfberechtigt sein, wenn sie durch ihre Beschäftigung in Deutschland krankenversichert sind. Dies gilt unabhängig von der Meldeadresse und der Staatsangehörigkeit. Auch entsandte Arbeitnehmer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die aufgrund einer A1-Bescheinigung nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind, haben Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Generell impfberechtigt - unabhängig von der Krankenversicherung oder dem Wohnsitz - sind laut der Coronavirus-Impfverordnung zudem Menschen, die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel:
• Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten
• Medizinisches Personal
• Polizei- und Ordnungskräfte
• Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst
• Beschäftigte in Grund-, Sonder- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen
Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Die Impfungen von Kindern zwischen fünf und elf Jahren starten in der Kinderimpfstelle (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) der StädteRegion Aachen am 17. Dezember um 8 Uhr. In den Praxen der Kinderärzte kann es auch schon frühere Impfungen geben. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle wird montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärztinnen und Ärzte ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff, der sich von der Handhabung und Dosierung von dem regulären Impfstoff unterscheidet. Das Impfangebot wird für alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren zur Verfügung stehen, unabhängig davon, dass die STIKO die Impfung zunächst nur eingeschränkt für bestimmte Personengruppen empfiehlt. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Die Entscheidung über die Impfung treffen die Ärzt*innen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten in eigener Verantwortung. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung
Impfungen für Erwachsene
Eine Impfung ist grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.
Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Eine aktuelle Auflistung mit Öffnungszeiten finden Sie hier:
www.staedteregion-aachen.de/impfstellen
Das Impfzentrum der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) öffnet sonntags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr sowie freitags und samstags von 8 bis 24 Uhr. In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Booster-Impfungen sind aufgrund der Zulassung des Impfstoffs jedoch erst ab 18 Jahren möglich. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.
Bürgerservice „Impfen“
Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht weiter zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter:
https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle
Coronatests
Bürgertests werden kostenlos angeboten. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden.Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt / der Hausärztin machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Testungen sind auch im Kommunalen Abstrichzentrum (KAZ) am Bahnhof Rothe Erde möglich (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg). Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.
