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Coronavirus - die Fallzahlen, am Freitag 30. April 2021
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Coronavirus - die Fallzahlen, am Freitag 30. April 2021

Veröffentlicht: Freitag, 30.04.2021 08:23

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Die Inzidenz in der Städteregion Aachen liegt am Freitag zum dritten Mal in Folge unter dem Grenzwert von 165, der für Schulen und Kitas relevant ist. Laut RKI liegt er bei 161. Erst wenn der Wert an fünf aufeinanderliegenden Werktagen unter dem Grenzwert ist, können Kitas wieder in den eingeschränkten Betrieb und Schulen ab dem Montag darauf wieder in den Wechselunterricht.

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden außerdem 178 Corona-Neuinfektionen, 76 weniger als am Donnerstag. Aktuell sind 2149 (+42) Menschen bei uns infiziert.

Die Zahl der Todesfälle ist um einen gestiegen auf 532. Ein Mann im Alter von 92 Jahren ist gestorben.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 23.886 (+178).


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Coronavirus - die Fallzahlen, am Freitag 30. April 2021
© Städteregion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Bundesweite Regelungen des Infektionsschutzgesetzes

Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 23. April 2021 richten sich die Coronaschutzmaßnahmen ausschließlich nach den Inzidenzzahlen des RKI. Diese im Zuge der „Bundes-Notbremse“ relevanten Statistik ist nachzulesen unter: https://www.rki.de/inzidenzen.  

 

Das IfSG unterscheidet im Wesentlichen zwischen drei Grenzwerten. Zum einen greifen Regelungen bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, zum zweiten ist der Inzidenzwert von 150 für Angebote des Einzelhandels („click & meet“) maßgeblich und zum dritten der Inzidenzwert von 165 für die Bereiche Kindertagesbetreuung und Schule relevant.

 

Verschärfte Regelungen gelten weiterhin

Seit dem 29. April sind die Angebote des „click & meet“ in den nicht privilegierten Ladengeschäften nicht mehr zulässig. Es sind nur noch die Öffnung der privilegierten Ladengeschäfte mit Angeboten für den täglichen Bedarf (z.B. Supermärkte, Drogerien, Tankstellen….) sowie „click & collect“ möglich. Auch Präsenzunterricht und die Kindertagesbetreuung vor Ort sind ab heute nicht mehr erlaubt.

Vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Abschlussklassen und Förderschulen ausgenommen. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.

Die Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung.

Darin heißt es, dass nur Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder „nicht auf andere Weise sicherstellen können“, ihre Kinder in die Betreuung geben dürfen. Dafür ist jetzt eine schriftliche Erklärung nötig. Zudem muss der wöchentliche Bedarf vorher angemeldet werden. Außerdem ist die Notbetreuung offen für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet ist. Des Weiteren für „besondere Härtefälle" in Absprache mit dem Jugendamt. Auch die Kitas selbst haben die Möglichkeit, auf „bestimmte Familien" zuzugehen.

 

Voraussetzungen für die Aufhebung der verschärften Reglungen

Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach dem Eintreten (also frühestens ab heute, 30. April) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert unterschreitet, so treten nach dem IfSG erst an dem übernächsten Tag (Tag 7) die Maßnahmen außer Kraft.

Für Schulen gilt eine Sonderregelung: Sie kehren immer erst am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Wechselunterricht zurück. Somit kann der Präsenzunterricht in der StädteRegion Aachen frühestens am 10. Mai wieder starten.

 

Krisenstäbe melden nur noch die 7-Tage-Inzidenz des RKI

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nur die vom RKI ausgewiesenen Inzidenzzahlen maßgeblich sind, haben die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen beschlossen, nur noch die Inzidenzzahlen des RKI zu veröffentlichen.

Auf eine Berechnung eigener Inzidenzwerte – auch für die einzelnen Kommunen – wird ab sofort verzichtet. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

 

Ausgangssperre gilt auch in der Mai-Nacht

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr auch in der Nacht zum 1. Mai gielt! Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind zudem nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts. Die Krisenstäbe appellieren an alle Menschen, die ihrer oder ihrem Liebsten einen Maibaum setzen oder ein Maiherz bringen wollen, sich an die geltenden Regelungen zu halten. Polizei und Ordnungsämter werden die Einhaltung der Corona-Regeln überwachen. Das gilt für alle Bräuche und Traditionen zum 1. Maitag.

 

Impfungen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem aktuellen Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt. Ab heute (30. April 2021) können chronisch Erkrankte der Priorität 2 auch über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin buchen. Alternativ können sie sich bei den Hausärzten impfen lassen.

 

Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

 

Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.

 

Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen

Folgende Personengruppen können einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen vereinbaren:

•         Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin

•         Menschen mit Vorerkrankungen nach der Corona-Impfverordnung des Bundes sowie

•         Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen  über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie

•          Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte Die Pflegebedürftigkeit ist dabei ausschließlich durch das Vorhandensein eines Pflegegrades definiert. 

 

Personen ab 70 Jahren, die dringend gleichzeitig mit ihrem Partner geimpft werden wollen, können das nur noch über das Portal der StädteRegion buchen.

 

Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.

 

Bei der Verteilung von Restdosen sollen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren vorrangig berücksichtigt werden. Bevorzugt zu berücksichtigen sind auch Personen, die bei der Feuerwehr, der Polizei und an weiterführenden Schulen tätig sind. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen hat die Schulleitungen angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.

 

Zweitimpfungen

Personen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können entsprechend der am 1. April 2021 aktualisierten Stellungnahme der Ständigen Impfkommission 12 Wochen nach der Erstimpfung eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) erhalten. Die Betroffenen im Alter von 18 bis 59 Jahren haben auf eigenen Wunsch aber auch die Möglichkeit, sich erneut mit dem zuvor bereits verimpften Vakzin des Herstellers Astrazeneca zweitimpfen zu lassen.

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

Bürgertests

Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest.

Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz.

Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 280 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 190 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.

Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

 

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.

Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

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