Coronavirus - die Fallzahlen am Freitag, 14. Mai 2021
Veröffentlicht: Freitag, 14.05.2021 11:46

Bei den Corona-Zahlen für die StädteRegion Aachen ist die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag laut RKI wieder gestiegen - von 101,6 auf jetzt 112,6.
Die Krisenstäbe melden seit Mittwoch 318 Neuinfektionen (+215).
Momentan haben 1.294 Menschen hier bei uns nachgewiesen das Virus in sich, 141 weniger als am Mittwoch.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 25.306.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 554. In den vergangenen Tagen sind drei Männer im Alter von 58, 78 und 81 Jahren sowie zwei Frauen im Alter von 73 und 82 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe:
Covid-Fälle bei der Aachener Firma Continental
Im Rahmen der Arbeitgeber-Testungen sind bei dem Aachener Reifenhersteller Continental am Mittwoch elf positive Testungen aufgetreten. Daraufhin wurden noch am Mittwoch umgehend alle elf betroffenen Personen einer PCR-Testung unterzogen. Die Laborergebnisse werden noch im Laufe des heutigen Tages erwartet. Das Gesundheitsamt ist heute vor Ort in dem Betrieb, um gemeinsam mögliche weitere Maßnahmen (evtl. Reihentestung) zu besprechen.
Neue Coronaschutzverordnung NRW mit Öffnungsperspektiven
Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung vorgelegt, die am morgigen 15. Mai in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 4. Juni. Sie zeigt in den Bereichen wie Ausgangsbeschränkung, Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf.
Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist.
Da die StädteRegion Aachen bislang noch an keinem Tag eine geringere Inzidenz als 100 erreicht hat, greifen sämtliche Festlegungen und Öffnungsschritte der Coronaschutzverordnung NRW bei uns noch nicht. Das bedeutet konkret, dass in der StädteRegion Aachen nach wie vor die Bundesnotbremse zur Anwendung kommt – auch mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre.
Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.
Neue Bundeseinreiseverordnung: Quarantänepflicht für Urlauber, die aus den Niederlanden zurückkehren.
Seit dem gestrigen Donnerstag, 13. Mai, gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen des Bundes, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen.
Damit gilt nun für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber direkt schon durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.
Allerdings ist neu, dass nun nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich ist. So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht.Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.
Grenzpendler müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen.
Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.
Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.
In der StädteRegion ist „click & meet“ im Einzelhandel möglich
Seit dem 12. Mai, ist wieder „click & meet“ (Einkaufen mit Test und Termin) im Einzelhandel möglich. Es gelten somit die Regeln für den Einzelhandel, die bis zum 29. April gegolten haben. Voraussetzung für den Zutritt im Rahmen von „click & meet“ ist weiterhin ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. In der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurden vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt.
Weitere Maßnahmen der Bundes-Notbremse werden auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen inklusive der Stadt Aachen noch nicht aufgehoben. Auch hierfür gilt wieder die Regel: Der Inzidenzwert muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert – in unserem Fall unter dem Wert von 100 – liegen, bevor das Land Nordrhein-Westfalen die Aufhebung weiterer Maßnahmen zulässt.
Impfungen im Hausarztsystem: Priorisierung für AstraZeneca sowie Johnson&Johnson wurde aufgehoben
Für Impfungen bei den Hausärztinnen und Hausärzten mit „AstraZeneca“ sowie „Johnson&Johnson“ wurde die Impfpriorisierung aufgehoben. Zudem wurde die Empfehlung für das Intervall zur Zweitimpfung mit AstraZeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ausgeweitet. In Nordrhein-Westfalen können bereits seit letzter Woche Arztpraxen Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca impfen. Voraussetzung ist, dass sich die zu impfende Person nach einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin dafür entscheidet. Die Termine werden mit den jeweiligen Arztpraxen vereinbart. Hier kann in Absprache mit dem Arzt der flexiblere Zeitraum für die Terminierung der Zweitimpfung genutzt werden. Denjenigen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, steht es darüber hinaus frei, sich mit ihrem Arzt über eine Verkürzung der Frist bis zur zweiten Impfung auszutauschen.
Sonder-Impfaktion „AstraZeneca für über 60-Jährige“
Die Sonderaktion, bei der alle über 60-Jährigen in der StädteRegion Aachen ohne weitere Priorisierung als ihr Alter mit AstraZeneca geimpft werden konnten, ist beendet. Gut 1400 Personen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nach Falschmeldungen in sozialen Netzwerken haben allerdings auch unter 60-Jährige die für ältere Menschen vorgesehenen Termine gebucht. Mehr als 250 Termine mussten deshalb storniert werden. Anders als in Arztpraxen darf AstraZeneca auf Weisung des Landes in Impfzentren auch weiter nur bei über 60-Jährigen verimpft werden, damit die notwendige individuelle ausführliche Würdigung der Krankengeschichte gewährleistet werden kann. Die nicht abgerufenen Restbestände werden nun durch das Impfzentrum an Arztpraxen in der StädteRegion abgegeben. Dazu wurden alle Arztpraxen durch das Gesundheitsamt angeschrieben. Sämtliche 3500 Dosen des Wirkstoffs wurden daraufhin abgerufen und können nun von Hausärzten zusätzlich verimpft werden.
Sonderaktion des Landes
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen weist 15 Kreisen und kreisfreien Städten Sonderkontingente mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zu. Als Indikator wurde der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung ausgewählt. Die StädteRegion Aachen ist nicht für die Sonderaktion des Landes ausgewählt worden.
Impfzentrum
Bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine im Impfzentrum können aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes nicht nach vorne gezogen werden.
Nach den aktuellen Ankündigungen des Landes NRW sind im Impfzentrum auch keine weiteren Impfkontingente im Mai über die schon vereinbarten Termine hinaus zu erwarten. Sobald es aufgrund von weiteren Lieferungen von Impfdosen wieder die Möglichkeit gibt, im Impfzentrum einen Termin zu vereinbaren, informieren die Krisenstäbe umgehend darüber.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.deist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Bund beschließt Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Der Bund hat zwischenzeitlich Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen geregelt. Bestimmte Einschränkungen gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso gibt es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten.
Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht insbesondere vor:
- Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Treffen geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für diese Personengruppen.
- Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
- Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
- Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
- Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.
Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?
- Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen.
- Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch sie dürfen keine Covid-19-typischen Krankheits-Symptome aufweisen.
- Genesene, die vor mehr als einem halben Jahr erkrankt waren, brauchen zusätzlich zum Nachweis (positiver PCR-Test oder anderer Nukleinsäurenachweis) eine Schutzimpfung mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoff, um einem Geimpften gleichgestellt zu sein. Seit der Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Antikörpertests werden als Nachweis für eine durchgemachte Infektion nicht anerkannt.
Das Gesundheitsamt der StädteRegion hat zwischenzeitlich alle Menschen per Post angeschrieben, die jemals mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Getestete müssen ihr Testergebnis als Nachweis der Infektion aufbewahren! Hierüber wird es dann keine nachträgliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes mehr geben.
Bürgertests
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest.
Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz möglich.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 290 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 200 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gazvergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter:https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.