
Coronavirus - die Fallzahlen am Freitag, 10. September 2021
Veröffentlicht: Freitag, 10.09.2021 08:49
Die Corona-Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Freitag, 10.9.21, für die StädteRegion 223 Neuinfektionen seit Mittwoch.
Aktuell sind hier bei uns 880 Menschen nachgewiesen infiziert. Die Inzidenz ist von 67 auf 70 gestiegen, landesweit liegt der Wert bei 107.
Die Zahl der Corona-Toten hier bei uns liegt unverändert bei 597.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Weitere Infos der Krisenstäbe:
Hospitalisierungsinzidenz
Die Lage in den Krankenhäusern wird ein neuer Richtwert zur Beurteilung der Pandemielage. Die Hospitalisierungsrate beschreibt, wie viele Corona-Patienten je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen ins Krankenhaus mussten. Zukünftig wird diese Zahl für jedes Bundesland errechnet. So können die Landesregierungen die aktuelle Belastung des Gesundheitssystems abschätzen und eventuell mit schärferen Regeln reagieren.
Neben den Krankenhauseinweisungen werden auch weitere Indikatoren bei der Bewertung des Infektionsgeschehens berücksichtigt. Beispiele sind die nach Altersgruppen differenzierte Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, die verfügbaren freien Betten auf Intensivstationen und die Zahl der Geimpften.
Was der Bundestag beschlossen hat, muss noch in Landesrecht umgewandelt werden. Wann genau die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht wird, ist unklar. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 17. September und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona
Quarantäneregeln in Schulen und Kitas
Auch wenn der endgültige Erlass des Landes NRW noch nicht vorliegt, gelten in der StädteRegion Aachen schon jetzt für Schulen und Kitas folgende Quarantäneregeln: Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht.
In der aktuellsten Schulmail hat das Land NRW zudem angekündigt, die wöchentlichen Regeltestungen an den weiterführenden Schulen ab dem 20. September von zwei auf drei zu erhöhen.
In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, wird das Gesundheitsamt über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen können aber vorzeitig aus der Quarantäne in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist. Eltern können für die Freitestung mit den Kindern die bestehenden Testzentren aufsuchen.
Die Regelung betrifft auch Kinder, die im privaten Kontext Kontakt zu einem positiv getesteten Schulkind hatten, zum Beispiel beim Sport, in der Jugendgruppe oder beim Spielen. Sie gilt ausdrücklich nicht für Kinder, die sich im Rahmen eines Infektionsgeschehens innerhalb der Familie in Quarantäne befinden. Kinder, die aufgrund eines Kontaktes zu positiven Erwachsenen oder zu einem Geschwisterkind in Quarantäne sind, müssen diese weiter einhalten.
Keine "Booster-Impfungen" im Impfzentrum möglich
Niedergelassene Ärzt*innen oder Betriebsärzt*innen können frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie eine Auffrischungsimpfung verabreichen. Grund dafür ist, dass bei es bestimmten Personengruppen zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann. Davon sind insbesondere immungeschwächte Patient*innen, Höchstbetagte und Pflegebedürftige betroffen. Zudem soll allen bereits vollständig geimpften Bürger*innen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, ebenfalls eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Diese sogenannten „Boosterimpfungen“ dienen dazu, einen langfristigen Immunschutz zu gewährleisten. Sie werden allerdings nicht im Impfzentrum angeboten.
BioNTech und Moderna für alle ab 12 Jahren
Impfzentren in NRW dürfen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Impfung mit BioNTech und Moderna anbieten. Dazu ist bei 12- bis 15-Jährigen die Einwilligung eines Elternteils notwendig. Auch in den Impfbussen werden deshalb die Impfungen für Kinder ab 12 Jahren angeboten. Ab 16 Jahren können Jugendliche auch ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden.
Impfzentrum
Im Impfzentrum am Tivoli sind Impfungen ohne Termin möglich. Das Impfzentrum ist wochentags von 14 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10.30 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 19 Uhr angenommen. Wer lieber einen Termin buchen möchte, kann das weiterhin online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 machen. Es gilt die freie Wahl des Impfzentrums in NRW.
Impfbusse werden eingesetzt
Impfbusse bieten aufsuchende Impfungen ohne vorherige Terminabsprache an. Der Impfstoff kann frei gewählt werden. Es sind wie im Impfzentrum Erst- und Zweitimpfungen möglich.
Der Fahrplan ist unter https://www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden. Dieser wird laufend aktualisiert.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 8. September haben ungefähr 391.400 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 344.700 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/
Bürgertests
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Das GAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Während des CHIO (10.09. bis 19.09.2021) ist das APAG Parkhaus am Tivoli nicht für die Patient*innen des Abstrichzentrums nutzbar. Ersatzweise können Parkplätze neben dem Impfzentrum angefahren werden. Alle Infos zum GAZ gibt es unter: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz
