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Coronavirus - die Fallzahlen am Freitag, 09. April 2021
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Coronavirus - die Fallzahlen am Freitag, 09. April 2021

Veröffentlicht: Freitag, 09.04.2021 10:07

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Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen liegt am Freitag wieder bei 106 - im Vergleich zu Donnerstag ist das ein Minus von 15.

Die Krisenstäbe von Stadt und Städteregion melden außerdem 93 Neuinfektionen, 142 weniger als am Donnerstag.

Aktuell sind hier insgesamt 1.579 (+48) Menschen infiziert.

Leider gibt es auch einen neuen Todesfall. In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 48 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle ist somit auf 505 gestiegen.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 ist die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf insgesamt 21.163 gestiegen.

19.079 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen worden.


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:


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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter: Ab sofort können auch alle Mitbürgerinnen und Mitbürger der Jahrgänge 1942 und 1943 ihre Termine buchen.

 

Nach den 79-Jährigen startet nun landesweit die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für zwei weitere Jahrgänge. Ab heute, Freitag, 9. April 2021, können sich Menschen in Nordrhein-Westfalen mit den Geburtsjahrgängen 1942 und 1943 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen anmelden.

 

Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Ein persönliches Informations- und Einladungsschreiben der Kommunen erhalten die betroffenen Personen der Jahrgänge 1942 und 1943 zeitnah, das Schreiben ist zur Impfanmeldung aber nicht notwendig.

 

Die ersten Impfungen sollen zeitnah erfolgen. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt dabei keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

 

Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.


7000 zusätzliche Impfdosen für die StädteRegion Aachen

 

Der Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen, Dr. Michael Ziemons, hat erfolgreich beim Land Nordrhein-Westfalen für die Zuteilung einer zusätzlichen Impfstoffmenge geworben. „Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes stellt 7.000 zusätzliche Dosen für unser Impfzentrum zur Verfügung“, freut sich Ziemons. Begründet hatte Ziemons den Antrag mit der hohen Zahl der impfberechtigten Grenzpendler. Die Euregio Maas-Rhein beziffert die aktiv berufstätigen Einpendler aus Belgien auf 4.490 und aus den Niederlanden auf 8370 insgesamt in NRW; davon mehr als die Hälfte in die StädteRegion Aachen. Hinzu kommen die Rentnerinnen und Rentner, die jenseits der Grenze leben und hier impfberechtigt sind.

 

Von dem zusätzlichen Impfstoff profitieren Personen mit Vorerkrankungen sowie Personen aus berechtigten Berufsgruppen nach Paragraph 3 der Impfverordnung. Termine für das neue Kontingent werden ab Montag, den 12. April, in die Terminvergabe eingespielt. Geimpft wird ab dem 19. April 2021.

 

„Die Zuteilung freut mich besonders, zumal die NRW-Grenzgebiete bei der Verteilung von den vier Millionen zusätzlichen Dosen für Grenzregionen aus dem Kontingent der Europäischen Union nichts bekommen haben“, erklärt Ziemons. Bund und Länder hatten beschlossen, diese Kontingente an den Grenzen in Richtung Frankreich und Tschechien einzusetzen.

 

Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas – ab 12. April mit Testoption!

 

Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen soll auch nach dem 11. April 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb stattfinden. Es gelten somit weiterhin die bekannten Regelungen. Der eingeschränkte Regelbetrieb wird dann jedoch von einem umfassenden Testangebot begleitet. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden landesseitig Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Kinder sollen zu Hause von den Eltern getestet werden. Eltern entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wann sie ihre Kinder testen. Die Anwendung der Selbsttests erfolgt auf freiwilliger Basis und ist weder Voraussetzung für die Aufnahme der Beschäftigung noch für die Wahrnehmung des Betreuungsangebotes.

 

Es werden sogenannte Antigen-Schnelltests geliefert, die nach 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Die bereitgestellten Selbsttests sind für Laien zugelassen und werden mithilfe eines Abstrichs des vorderen Nasenbereichs durchgeführt. In der Woche ab dem 12. April werden die ersten Selbsttests über die Träger und Jugendämter an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt.

Bei einem positiven Testergebnis dürfen die Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen keine Kinder betreuen. Kinder, die positiv getestet wurden, dürfen das Betreuungsangebot nicht besuchen. Das positive Selbsttestergebnis löst keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus. Im Übrigen gelten auch hier die untenstehenden Ausführungen zum Verhalten bei positiven Selbsttests.

 

Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien - Ausnahmeregeln für Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1

 

Die Landesregierung hat für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1. Eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 wird sichergestellt. Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfolgt weiterhin unter den strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

 

Die Testpflicht wird in der Coronabetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleitung kann zulassen, dass Selbsttests Zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.

 

Das Land hat bereits mit dem Versand der Tests an die Schulen begonnen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist eine Termin erforderlich.

 

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten.

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

 

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona

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