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Coronavirus - die Fallzahlen am Donnerstag, 20. Mai 2021
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Coronavirus - die Fallzahlen am Donnerstag, 20. Mai 2021

Veröffentlicht: Donnerstag, 20.05.2021 07:46

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Bei den Corona-Zahlen für die StädteRegion Aachen ist die Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag laut RKI auf 113 gestiegen. Das ist ein Plus von 19 im Gegensatz zu Mittwoch.

Allerdings hat es bei der Übertragung eine Panne gegeben und die Neuinfektionen von Mittwoch sind am Donnerstag erst vom RKI hinzugezählt worden.

Die Krisenstäbe melden seit Mittwoch 116 Neuinfektionen (-9).

Momentan haben 1.230 Menschen hier bei uns das Virus nachgewiesen in sich - 29 Menschen mehr als am Vortag.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 25.820.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 560.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Coronavirus - die Fallzahlen am Donnerstag, 20. Mai 2021
© StädteRegion Aachen
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Weitere Infos der Krisenstäbe:

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Bundeseinreiseverordnung sieht Quarantänepflicht für Urlauber vor, die aus den Niederlanden zurückkehren.

Seit dem 13. Mai gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen des Bundes. Nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – ist eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich! So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden. Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen, da diesen Situationen eine zwingend notwendige berufliche Tätigkeit zugrunde liegt oder ein Aufenthalt zur Ausbildung oder zum Studium zwingend notwendig ist. Sie müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen.

Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen sich grundsätzlich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben, die aber direkt durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.


Neue Coronaschutzverordnung NRW mit Öffnungsperspektiven

Die aktuelle Coronaschutzverordnung zeigt in Bereichen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf.

Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist.

In der StädteRegion Aachen gilt nach wie vor die „Bundesnotbremse“ mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre.

Einkaufen mit Test und Termin möglich („click & meet“). Voraussetzung ist weiterhin ein aktuelles, negatives Testergebnis. Vollständig Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt.

Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.

 

Große Nachfrage nach Impfterminen

Seit dem 6. Mai 2021 können erste Personengruppen aus der Priorität 3 ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren. Das Interesse daran ist erwartungsgemäß groß: Die hierfür vorgesehenen Termine sind fast ausgebucht. Die Terminbuchung erfolgt in jedem Fall über die Kassenärztliche Vereinigung, also online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

 

Zweitimpfungstermine im Impfzentrum

Bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine im Impfzentrum können aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes nicht nach vorne gezogen werden.

 

Sonder-Impfaktion: StädteRegion bietet Impftermine ausschließlich für Risikopatienten und Eltern von kranken Kindern an.

Buchen können die Termine sowohl Menschen mit einem Attest nach § 3 als auch nach § 4 der Bundesimpfverordnung. Konkret sind das Menschen, denen eine Ärztin oder ein Arzt ein „sehr hohes“, „hohes“ oder „erhöhtes Risiko“ für einen sehr schweren oder gar tödlichen Verlauf im Falle einer Infektion attestiert hat. Ebenfalls eingeladen sind Eltern von Kindern, die ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko auf einen schweren Verlauf im Falle einer Infektion haben. Auch hier werden Atteste der Kinder sowohl nach § 3 als auch nach § 4 der Bundes-Impfverordnung anerkannt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Impfkontingente ausschließlich für Menschen aus den benannten Gruppen mit dem jeweiligen Attest gedacht sind. Die Berechtigung zur Impfung wird in jedem Fall vor Ort kontrolliert. Nicht berechtigte Personen erhalten keine Impfung! Die Buchung dieser Termine ist nur im Internet unter der Adresse: https://www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum möglich. Da es nur begrenzte Impfstoffmengen für diese Gruppen gibt, sind die Termine immer sehr schnell vergeben. Es wird empfohlen, die Verfügbarkeit von Terminen immer wieder zu prüfen.

 

Impfungen im Hausarztsystem: Priorisierung für AstraZeneca sowie Johnson&Johnson wurde aufgehoben.

In Nordrhein-Westfalen können Arztpraxen Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit Impfstoffen von AstraZeneca sowie Johnson&Johnson impfen. Voraussetzung ist, dass sich die zu impfende Person nach einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin dafür entscheidet. Die Termine werden mit den jeweiligen Arztpraxen vereinbart.

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

Bürgertests

Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest.

Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz möglich.

Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 290 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 200 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.

Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

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