Anzeige
Coronavirus - die Fallzahlen am Dienstag, 25. Mai 2021
© SYMBOLBILD | wladimir1804 - stock.adobe.com
Teilen: mail

Coronavirus - die Fallzahlen am Dienstag, 25. Mai 2021

Veröffentlicht: Dienstag, 25.05.2021 08:59

Anzeige

Die Krisenstäbe von Stadt und Städteregion Aachen melden am Dienstag 175 Corona-Neuinfektionen, aber keine neuen Todesfälle. Die Zahl der Todesfälle liegt weiterhin bei 562. Aktuell sind 1033 Menschen mit dem Virus infiziert, 167 weniger als Freitag. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26.059.(+175). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute mit 81 den zweiten Tag in Folge unter dem Grenzwert von 100. Sollte die Inzidenz bis Freitag unter dem Grenzwert von 100 bleiben, könnte die Bundesnotbremse ab Sonntag gelockert werden. Demnach würde die Ausgangssperre wegfallen. Die Außengastro könnte öffnen und Schulen könnten ab dem 31. Mai zurück zum Präsenzunterricht.


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Anzeige
Coronavirus - die Fallzahlen am Dienstag, 25. Mai 2021
© Städteregion Aachen
Anzeige

Weitere Infos der Krisenstäbe:

Anzeige

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen sinkt unter 100

Die aktuelle Coronaschutzverordnung zeigt konkrete Öffnungsperspektiven für Kreise, Städte und die StädteRegion Aachen auf. Voraussetzung dafür ist eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Die Inzidenz muss dazu an mindestens fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sein. Heute weist das RKI für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 81 aus. Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Freitag unter 100, dann würden ab Sonntag, 30. Mai, vorbehaltlich einer dementsprechenden Verfügung des Landes NRW, folgende Regeln in der StädteRegion gelten.

 

Stufe 1: Inzidenz 100-50

Ausgangs-beschränkungen

keine Ausgangsbeschränkungen mehr

Kontakt-beschränkungen

5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)


Kultur

Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sind möglich

Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.


Sport

Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.

Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre.

Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan.) 


Freizeit

Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis. Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis.


Einzelhandel

Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung. Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Voraussetzung ist negatives Testergebnis


Gastronomie

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.


Beherbergung

Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig.

Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität sind zulässig.Voraussetzung ist negatives Testergebnis.

 

Viele Öffnungsschritte sind weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene den negativ Getesteten gleich. Zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt

Vollständiger Präsenzunterricht bei einer „stabilen“ Inzidenz unter 100

Ab Montag, den 31. Mai, könnten dann auch in der StädteRegion die Schulen aller Schulformen zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückkehren. Solange gilt weiterhin Wechselunterricht. Für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 gelten ab sofort folgende Regeln:

  • An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
  • die bisherige Regelung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

In der StädteRegion gilt weiterhin die „Bundesnotbremse“!

In der StädteRegion Aachen liegt die Inzidenz noch nicht „stabil“ unter 100! Deshalb gelten nach wie vor die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) mit den darin festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre. Einkaufen ist in den nicht privilegierten Geschäften nur mit Test und Termin möglich („click & meet“). Voraussetzung ist weiterhin ein aktuelles, negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Vollständig Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt.

Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona

 

Große Nachfrage nach Impfterminen

Seit dem 6. Mai 2021 können erste Personengruppen aus der Priorität 3 ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren. Das Interesse daran ist erwartungsgemäß groß: Die hierfür vorgesehenen Termine sind fast ausgebucht.

Die Terminbuchung erfolgt in jedem Fall über die Kassenärztliche Vereinigung, also online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

 

Zweitimpfungstermine im Impfzentrum

Bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine im Impfzentrum können aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes nicht nach vorne gezogen werden.

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

Bürgertests

Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest.

Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz möglich.

Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 290 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 200 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.

Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gazvergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter:https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

Anzeige
Anzeige
Anzeige