
Corona-Virus - die Fallzahlen vom 13.04.2020
Für die StädteRegion Aachen liegen die neuen Corona-Fallzahlen der Krisenstäbe vor.
Demnach haben sich inzwischen 1547 Menschen hier bei uns mit dem Virus infiziert, das sind 15 mehr als am Vortag. Alleine die Stadt Aachen meldet 780 bestätigte Fälle. 922 Menschen sind inzwischen aber wieder gesund. Damit gibt es bei uns mehr Wiedergenesene als Infizierte.
51 Menschen sind im Zusammenhang mit der Pandemie gestorben. Alle bislang gestorbenen, auf das Corona-Virus positiv getesteten Patienten gehörten nach bisherigem Erkenntnisstand zu den Risikogruppen, hatten multiple Vorerkrankungen und/oder geschwächte Immunsysteme nach Krebserkrankungen. Gezählt werden Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet sind.
Weitere Infos der Krisenstäbe:
Abstrichzentren: Das Abstrichzentrum am Tivoli ist zusätzlich am heutigen Ostersamstag noch bis 15 Uhr geöffnet. Das Call-Center ist in dieser Zeit auch zu erreichen. Die Abstrichzentren in Eschweiler und am Tivoli sind dann wieder ab Dienstag (14. April) von von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen ruft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen auf, sich in den Abstrichzentren testen zu lassen. Dies gilt auch für Pflegekräfte, die keine Symptome haben. So soll ein möglichst umfassender Einblick in die Situation der Einrichtungen gelingen, deren Bewohnerinnen und Bewohner fast ausschließlich zur höchsten Risikogruppe gehören.
Dringender Appell zum Osterwochenende: Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, auf die üblichen Familienbesuche an Ostern zu verzichten. Alle Menschen sollten generell von privaten Reisen und Besuchen – auch von Verwandten – Abstand nehmen.
Mit Blick auf das gute Wetter bitten die Ordnungsbehörden von Stadt und StädteRegion Aachen dringend darum, auf Fahrten in die nahegelegenen Erholungsgebiete zu verzichten.
Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen.
Allein am Karfreitag wurden in Aachen bei sechs Einsätzen insgesamt 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen traf vermehrt auf Gruppen, die auf Plätzen gemeinsam Alkohol tranken oder in Parks grillten.
Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen!
Niederlande sperren Heuvelland: Aus den Niederlanden zu den Ostertagen die Nachricht, dass seit Donnerstag, 9. April, das Heuvelland in Süd-Limburg für Tagestouristen gesperrt ist. Notwendiger Zielverkehr ist aber weiterhin erlaubt.
Aufgrund der Erfahrungen vom vergangenen Wochenende hält die Veiligheidsregio Zuid-Limburg diese Maßnahme für notwendig. So soll verhindert werden, dass große Gruppen von Menschen zusammenkommen und so womöglich dazu beitragen, dass das Corona-Virus weiter verbreitet wird. Die Maßnahme gilt zunächst bis Mittwoch, 15. April. Die Maßnahme gilt für das Gebiet zwischen den Autobahnen A2 (bei Meerssen), A79, A76 (bei Voerendaal/Heerlen) und Eijsden, um den Tagestourismus im Heuvelland zu unterbinden. Die Schließung erfolgt täglich ab Donnerstag, 9. April, jeweils von 9 Uhr bis 18 Uhr. Auf der Grundlage der Auswertung des Osterwochenendes entscheidet die Veiligheidsregio Zuid-Limburg, ob eine der Maßnahme Verlängerung notwendig ist (siehe auch Info 445/20).
Belgien verbietet touristische Aktivitäten: Auch Belgien untersagt es Touristen ins Land zu kommen. So dürfen Zweitwohnsitze zum Beispiel in den Ardennen oder am Meer nicht aufgesucht werden. Ebenfalls von den Einschränkungen betroffen sind alle grenzüberschreitenden Wanderwege, von denen es im Dreiländereck einige gibt. Dazu gehören zum Beispiel die „Grenzrouten“, eine Sammlung mehrerer ausgewiesener Wanderwege zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden.
Strenge Einreisebestimmungen für Deutschland (Corona-Einreiseverordnung – gültig ab 10. April 2020): Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, hat das Bundeskabinett entschieden, dass nicht notwendige Reisen zu vermeiden sind. Personen, die nicht in Deutschland wohnen, sollen nur noch aus triftigen Gründen nach Deutschland einreisen. Bei in Deutschland wohnhaften Personen soll nach der Einreise ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat auch Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zum Ein- und Rückreiseverkehr erlassen.
Diese Verordnung legt fest, dass Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben müssen und diese dann 14 Tage nicht verlassen dürfen. Sie müssen sich beim Gesundheitsamt ihres Kreises, der StädteRegion Aachen oder ihrer kreisfreien Stadt melden.
Seit Freitagnachmittag (10. April) überwacht die Bundespolizei mit verstärkten Kräften die Grenzen zu den Niederlanden und Belgien.
Abweichend davon sind Ausnahmen anerkannt, die das grenzüberschreitende Zusammenleben aufrechterhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gewährleisten:
- Ausgenommen sind vor allem Grenzpendler – also Personen, die täglich oder für bis zu 5 Tage durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung (Schule, Hochschule) veranlasst ein- und ausreisen.
- Ausgenommen sind Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind.
- Ausgenommen sind Personen, deren Tätigkeit notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates.
- Ausgenommen sind Personen, die einen triftigen Reisegrund haben. Darunter fallen vor allem soziale Gründe wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Beerdigungen, Hochzeiten und Ähnliches.
Diese Ausnahmen gelten, ohne dass es einer von einer Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf.
Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden. Zuständig dafür ist dann das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde.
In NRW gibt es zudem die Möglichkeit, aufgrund eines negativ ausgehenden Tests die häusliche Schutzmaßnahme bei Symptomfreiheit zu beenden. Das „Soll-Angebot“ eines entsprechenden Testes steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten.
Die Verordnung findet man unter: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-09_coronaeinreisevo_nrw_mit_begruendung.pdf
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (an Werktagen von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet. Diese auch über die Feiertage zu erreichen: Karfreitag bis Ostermontag von 8-13 Uhr.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.
Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.
Ausdrückliche Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112!
Veröffentlicht: Samstag, 11.04.2020 08:51