
Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 6. Dezember 2021
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen melden am Montag 698 Corona-Fälle mehr seit Freitag. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 635. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 39.074 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das Robert Koch-Institut weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 304 (+37) aus.
Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.
Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Land NRW aktualisiert die Coronaschutzverordnung
Mit Inkrafttreten der Änderungen der neuen Coronaschutzverordnung am 4. Dezember 2021 wurden die Einschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nochmals deutlich verschärft. Aufgrund der erheblich höheren Infektions- und Erkrankungsrisiken dieser Personen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Gesundheitssystem gilt für sie künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Beschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.
Clubs und Diskotheken müssen schließen. Bei Großveranstaltungen gelten neben prozentualen Kapazitätsbegrenzungen nun auch absolute Zuschauer- Obergrenzen: nämlich in Innenräumen von 5.000 Personen sowie im Freien von 15.000 Personen. In Kreisen und Großstädten mit einer besonders hohen Inzidenz (über 350) greifen Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte und Feiern. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt von Bedeutung – gerade in Innenräumen. Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz in den Klassenräumen hatte die Landesregierung bereits zum 2. Dezember 2021 wieder eingeführt.
Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung bis zum 21. Dezember 2021 und ist nachzulesen unter: www.land.nrw/corona
Neue Quarantäneverordnung
Seit dem 27. November gelten landesweit automatische und einheitliche Quarantäneregelungen. Die neue Quarantäneverordnung sieht für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne vor und ist nachzulesen unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-quarantaeneverordnung-ab-1-dezember-gelten-landesweit-automatische-und
Impfungen
Eine Impfung ist grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.
Außerdem kann man sich – in der Regel ohne Termin und kostenlos – an folgenden Impfstellen vor Ort impfen lassen:
- Aachen: Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen),
- Aachen: jeden Tag von 10 bis 16 Uhr im Rapidcare Impfzentrum in der AOK Geschäftsstelle (Markt 45/47, 52062 Aachen), Terminbuchungen unter: www.rapidcare.eu
- Alsdorf: jeden Montag von 12 bis 20 Uhr in der Pfarre St. Castor (Im Brühl 1, 52477 Alsdorf)
- Baesweiler: jeden Dienstag von 12 bis 20 Uhr im Haus Setterich (Emil-Mayrisch-Str. 20, 52499 Baesweiler)
- Eschweiler: jeden Montag und Dienstag von 12 bis 20 Uhr in der Agape-Gemeinde (Kaiserstr. 64, 52249 Eschweiler)
- Herzogenrath: jeden Mittwoch von 12 bis 20 Uhr in der Pfarre Christus unser Friede (Markt 3, 52134 Herzogenrath)
- Monschau: jeden Samstag von 12 bis 20 Uhr in der ehemaligen Hauptschule (Walter-Scheibler-Str. 36, Monschau)
- Roetgen: jeden Freitag von 12 bis 20 Uhr im Ratssaal der Gemeindeverwaltung (Hauptstr. 55, Roetgen)
- Simmerath: Mo, Di, Mi, Fr von 16-20 Uhr, Do von 12 - 20 Uhr, Sa, 9-13 Uhr in der Eifelklinik St. Brigida (Kammerbruchstr. 8)
- Stolberg: jeden Freitag und Samstag von 12 bis 20 Uhr im Bethlehem Krankenhaus Stolberg (Steinfeldstr. 5, 52222 Stolberg)
- Würselen: jeden Mittwoch von 12 bis 20 Uhr im Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit (Mauerfeldchen 29, 52146 Würselen)
- Würselen: jeden Donnerstag von 12 bis 20 Uhr VIALIFE Campus Bardenberg (Hans-Böckler-Platz 1, 52146 Würselen)
- Würselen: jeden Montag von 8-13 Uhr, ohne Termin, jeden Dienstag bis Freitag, 8-14 Uhr, mit Termin im Rhein-Maas Klinikum (Mauerfeldchen 25, 52146 Würselen), Terminbuchungen unter www.rheinmaasklinikum.de/impfstelle.
In den Impfstellen sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen möglich. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.
Bürgerservice „Impfen“
Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht weiterhin zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter:
https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle
Coronatests
Seit dem 13. November sind Bürgertests wieder kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden.
Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen.
Kommunales Abstrichzentrum
Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) der StädteRegion Aachen ist am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg). Das KAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr,
samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Hier können sowohl Schnelltests (Bürgertests, Freitestungen) als auch kostenlose PCR-Tests (Labortests) durchgeführt werden.
Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest haben ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf auch häufiger. Dieser Anspruch ist an keinerlei Voraussetzungen wie inländischer
Wohnsitz, Krankenversicherung o.ä. geknüpft. Die Schnelltests sind nur für Personen ohne Krankheitssymptome gedacht.
Im KAZ dürfen keine PCR-Tests für Personen mit Symptomen durchgeführt werden. Diese müssen sich direkt an den Hausarzt oder die Hausärztin wenden. PCR-Tests zum Antritt einer Reise sind nicht kostenfrei und werden deshalb im KAZ nicht angeboten. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.
Veröffentlicht: Montag, 06.12.2021 10:47