
Corona-Virus - Die Fallzahlen am Montag, 27.4.2020
In Stadt und StädteRegion Aachen sind (Stand Montag, 27.4.2020) 328 Menschen aktuell mit dem Corona-Virus infiziert - unabhängig von der Dunkelziffer. Das sind 11 weniger als noch am Sonntag.
Ingesamt haben sich bisher 1839 angesteckt, 913 davon alleine in der Stadt Aachen.
1435 Patienten sind wieder genesen - bei bisher 76 Todesfällen.
Weitere Infos der gemeinsam tagenden Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:
Wichtig: Die Zahl der Wiedergenesenen wird in der Statistik von der Gesamtsumme der Corona-Fälle nicht abgezogen.
Aktuelle Coronaschutzverordnung: Für das Land NRW gilt bis zum 3. Mai die aktuelle Coronaschutzverordnung (nachzulesen auf www.aachen.de/corona). Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.
Besonders hervorzuheben ist die aktualisierte Regelung für den Einzelhandel. Seit Montag dürfen nun auch die großflächigen Einzelhandelsbetriebe öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben. Die Verordnung schreibt darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssen. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt. Die wesentlichen Fragen für Einzelhändler beantwortet die StädteRegion Aachen auf der Seite www.staedteregion-aachen.de/corona (Rubrik „Informationen). Die örtlichen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Verordnung weiter begleiten und überprüfen
Maskenpflicht: Seit Montag, 27.4.2020, gilt in NRW die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet:
- als Passagiere im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr
- in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten
- bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
- auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls
- in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden sowie
- in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dazu zählen auch die Krankenhäuser.
Die Maskenpflicht gilt nicht beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, sowie auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/schutzmasken.
Notbetreuung Schule: Geöffnet ist die Notbetreuung in den Schulen ab sofort auch für berufstätige Alleinerziehende. Berufstätige Alleinerziehende, die ihr Kind in die Notbetreuung bringen wollen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, die dann entsprechend geprüft wird. Zu finden ist dieses Formular unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus.
Abstrichzentren: Die Abstrichzentren in Eschweiler und am Tivoli sind an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.
Dringender Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen. Die Regelung gilt auch in Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen!
Einreisebestimmungen für das Dreiländer-Eck: Nach wie vor sind Grenzübertritte in Richtung Deutschland weder aus touristischen Gründen noch als „Einkaufstourismus“ erlaubt. Details regelt die Corona-Einreiseverordnung NRW. Weil in den Niederlanden in dieser Woche landesweite Ferien anstehen, die traditionell zu Urlaubsfahrten genutzt werden, wird die Bundespolizei mit deutlich mehr Personal die Grenzüberwachung verstärken. Auch die Niederlande und Belgien wollen Deutsche wegen der Corona-Krise weiter davon überzeugen, nicht ohne wichtigen Grund in das Nachbarland einzureisen. In Richtung Belgien sind nicht zwingend notwendige Grenzübertritte verboten. Das gilt vor allem für Reisen zu touristischen Zwecken und auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.
Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind über die Hotline 116117 zu erreichen.
Notruf 112: Nach wie vor soll in dringenden medizinischen Notfällen die 112 für den Rettungsdienst gewählt werden.
Veröffentlicht: Montag, 27.04.2020 09:29