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Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 22.03.2021
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 22.03.2021

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 09:48

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Bei den Corona-Zahlen liegt die Inzidenz in der StädteRegion am Montag weiter über der 100er Marke, sie beträgt aktuell 106. Am vergangenen Freitag lag sie beim 108.

Dazu gibt es 211 (+95) Neuinfektionen, aktuell sind hier 1064 (+64) Menschen infiziert.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.559 (+211).

18.009 (+145) ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 486 (+2), in den letzten Tagen sind zwei Männer im Alter von 82 und 83 Jahren gestorben, die vorher positiv auf das Corona Virus getestet worden sind.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Weitere Infos der Krisenstäbe im Überblick:

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Sieben-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen

Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme weiterer Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal die Inzidenz zuletzt wieder leicht gesunken ist. Am kommenden Mittwoch (24.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom heutigen Montag (22.03.2021) neu bewertet. Darüber hinaus rufen die Krisenstäbe alle Menschen in der StädteRegion Aachen auf: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests, insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen oder eine Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen.

 

Seit dem 19.03.2021 wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen auch wieder „AstraZeneca“ verimpft. Ausgefallene Termine werden exakt mit einer Sieben-Tage-Verzögerung durchgeführt.

Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit dem 19.03.2021 wieder statt. Wer in der vergangenen Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!

 

Impfungen für Personen ab 80 Jahren

Personen ab 80 Jahren können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).

Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

 

Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt.

Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden.

Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

Kostenlose Bürgertests

Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.

 

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.

 

Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!

 

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.

Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

 

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

 

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