
Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 21. September 2020
Seit Freitag gibt es 18 Corona-Neuinfektionen in Stadt und StädteRegion Aachen. Damit haben sich bisher bei uns insgesamt 2568 Menschen mit dem Virus angesteckt.
Die Zahl der aktuell Infizierten ist (ohne Dunkelziffer) leicht gesunken - um sieben auf jetzt 114.
24 Patienten sind seit Freitag wieder genesen, insgesamt haben hier bei uns 2350 Menschen eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung ist um einen auf 104 gestiegen, zuletzt gestorben ist ein Mann im Alter von 88 Jahren.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune / Aktive Fälle / Gesamtzahl der Fälle)
- Aachen: 52 (-9) / 1252 (+4)
- Alsdorf: 28 (+11) / 174 (+12)
- Baesweiler: 2 (-1) / 111 (+0)
- Eschweiler: 15 (-1) / 208 (+1)
- Herzogenrath: 4 (+0) / 221 (+0)
- Monschau: 1 (+0) / 66 (+0)
- Roetgen: 1 (+0) / 22 (+0)
- Simmerath 1 (+0) / 81 (+0)
- Stolberg: 4 (-3) / 217 (+1)
- Würselen: 6 (-4) / 216 (+1)
Veröffentlicht: Montag, 21.09.2020 08:04
Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:
* Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 19,6.
* Coronaeinreiseverordnung: Die Coronaeinreiseverordnung vom 15. September 2020 wurde um den Hinweis ergänzt, dass eine Durchreise auf direktem Weg und ohne Übernachtung im Risikogebiet nicht als Aufenthalt gilt. Generell gilt weiterhin, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen. Diese Personen sind ferner für die Dauer von 14 Tagen seit der Einreise verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Verordnung tritt am Tag mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.
* Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
* Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.