
Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 17. August 2020
In Stadt und StädteRegion Aachen sind seit Freitag 20 weitere Corona-Neuinfektionen zu vermelden - die Zahl aller bestätigten Fälle bei uns ist somit auf 2232 gestiegen.
Gleichzeitig sind auch 25 Infizierte wieder genesen, so dass die Zahl der aktuell Infizierten - unabhängig von einer Dunkelziffer - um 5 auf 78 gesunken ist.
Insgesamt sind hier 2053 (+25) Personen wieder genesen.
Die Zahl der Todesfälle liegt nach wie vor bei 101.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune / Aktive Fälle / Gesamtzahl der Fälle)
Aachen: 33 / 1093
Alsdorf : 4 /122
Baesweiler: 8 / 100
Eschweiler: 11 / 169
Herzogenrath: 1 / 206
Monschau: 1 / 64
Roetgen: 1 / 21
Simmerath: 1 / 79
Stolberg: 13 / 181
Würselen: 5/ 197
Veröffentlicht: Montag, 17.08.2020 09:01
Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:
* Die Zahlen werden jetzt wieder an allen Wochentagen veröffentlicht.
* Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 11,2.
* Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO): Am 14. August wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es keine neuen Lockerungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen! Der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 150 Euro geahndet.
* Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) trägt den Beschlüssen und Vorgaben zu Schul- und Kitabetrieb Rechnung. Insbesondere werden die bereits kommunizierten Bestimmungen zur Maskenpflicht auf dem Schulgelände festgeschrieben.
--- Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und vorläufig bis zum 31. August, ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
--- Es besteht eine feste Sitzordnung im Unterricht zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.
--- Ab 17. August 2020 nehmen die Kindertagesbetreuungsangebote den Regelbetrieb auf und es gilt wieder der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang. Bewährte pädagogische Konzepte können so umgesetzt werden. Es gelten auch hier die genannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
* Auch in der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) wurden lediglich einige Klarstellungen vorgenommen. Weiterhin gilt, dass Personen, die in einem vom RKI benannten Risikogebiet aufgehalten haben, sich grundsätzlich unverzüglich nach ihrer Wiedereinreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden müssen. Die Quarantäne entfällt erst bei Vorliegen einer negativen Testung auf COVID-19. Das negative Testergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung bis zu 14 Tage nach der Einreise vorzulegen. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt.
* Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300) oder per Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete. - Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert. - Alle Reiserückkehrer können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht vorzeitig beendet werden. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.
* Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. August 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
* Corona-Warn-App: Die Krisenstäbe weisen auf das richtige Verhalten hin, wenn die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ meldet:
1. Soziale Kontakte sind sofort zu reduzieren und die Regeln zu Abstand, Hygiene und Alltagsmasken besonders zu befolgen.
2. Man soll umgehend Kontakt mit dem jeweiligen Hausarzt aufnehmen und sich testen lassen. Darauf hat jeder mit dieser Risikomeldung einen Anspruch, auch ohne Symptome.
3. Das Gesundheitsamt ist schnellstmöglich unter Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de zu kontaktieren. Hier werden auf den jeweiligen Einzelfall bezogen die weiteren Maßnahmen besprochen.
Wichtiger Hinweis: Das Gesundheitsamt kann keine technischen Fragen zur Corona-Warn-App beantworten! Dazu kann man sich an die bundesweite Hotline unter 0800-7540001 wenden.
* Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die Krisenstäbe bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.
* Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
* Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.