Anzeige
Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 14. Februar 2022
© SYMBOLBILD | wladimir1804 - stock.adobe.com
Teilen: mail

Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 14. Februar 2022

Veröffentlicht: Montag, 14.02.2022 09:52

Anzeige

In der StädteRegion Aachen haben sich seit Freitag 3.026 Menschen nachweislich mit Corona infiziert. Die Krisenstäbe melden außerdem fünf weitere Todesfälle. In den letzten Tagen sind zwei Frauen im Alter von 76 und 83 Jahren sowie drei Männer im Alter von 84, 85 und 88 Jahren gestorben, die vorher positiv getestet wurden. Die Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 1.284, in NRW beträgt der Wert 1.508.

Anzeige

Weitere Infos der Krisenstäbe

Anzeige

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

 

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Außerdem sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre jetzt den immunisierten Personen gleichgestellt. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar soll eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

 

Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona  

 

 

Karneval

Für die Karnevalstage können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Akteuren des Aachener Karnevals und Vertretern der Gastronomie haben sich Stadt und StädteRegion Aachen entschieden, auf die Einrichtung von Brauchtumszonen für die Karnevalstage zu verzichten. Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können auf der Basis der jetzt geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung und deren konsequenten und verantwortungsvollen Umsetzung durchgeführt werden.

 

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW

Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle.

Eine Übersicht findet man unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html;jsessionid=8B2129F730415B23DE4A169E811DF760.internet111?nn=2386228

 

Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes wurde angepasst. Kostenlose PCR-Tests gibt es ab sofort nur nach einem positivem Antigen-Schnelltest und weiterhin auch vor Gesundheitsmaßnahmen. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können. Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.

 

Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“

Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

 

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene

Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft.

 

Die vierte Impfung ist für bestimmte Personengruppen ab sofort möglich.

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erlaubt das Gesundheitsministerium den kommunalen Impfstellen, bestimmten Personengruppen schon jetzt eine erneute Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) anzubieten. Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können deshalb ab sofort auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.

 

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren

Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.

 

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)

Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test und vor Gesundheitsmaßnahmen. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an.

 

 

Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden! Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.

Anzeige
Anzeige
Anzeige