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Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 02. November 2020
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 02. November 2020

Im Corona-Risikogebiet StädteRegion Aachen steigen die Fallzahlen und auch die Zahl der Todesfälle weiter.

Es gibt seit Freitag in Stadt und StädteRegion 449 Neuinfektionen, somit haben sich bisher hier insgesamt (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 6061 Menschen mit dem Virus angesteckt.

Veröffentlicht: Montag, 02.11.2020 09:48

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Aktuell infiziert sind 1.326 Menschen, 69 weniger als am Freitag.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für die gesamte StädteRegion liegt jetzt bei 210 (-28), am höchsten ist sie nach wie vor in Baesweiler mit aktuell 399 (-136).

Insgesamt haben hier bei uns 4619 (+517) Menschen eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung ist um eine Person auf 125 gestiegen, hinzugekommen sind eine Frau im Alter von 95.

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Corona-Virus - die Fallzahlen am Montag, 02. November 2020
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Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:

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Neue Coronaschutzverordnung ab heute gültig

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 30. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese tritt am 2. November in Kraft und regelt die bundesweit angekündigten Einschränkungen konkret für Nordrhein-Westfalen bis Ende November.

 

Die Neufassung stellt noch einmal die Grundregeln Mindestabstand, Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen der Alltagsmasken in den Vordergrund. Da die neuen Maßnahmen landesweit gelten, entfällt die bisherige Regelung für Gebiete mit hoher Inzidenz. Die darauf gestützten Allgemeinverfügungen werden aufgehoben.

Lediglich die Festlegung stark frequentierter öffentlicher Bereiche, in denen eine Maskenpflicht gelten soll, muss noch durch kommunale Regelungen erfolgen.

 

Mindestabstand

Weiterhin gilt, dass jeder zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Es sei denn dies ist aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich.

Unterschritten werden darf der Mindestabstand beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens insgesamt zehn Personen.

Ebenfalls unterschritten werden darf der Mindestabstand in Kindertageseinrichtungen, in Schulklassen, bei Bildungsveranstaltungen, durch Kinder beim Spielen auf Spielplätzen im Freien, bei der Nutzung des ÖPNV, bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung, zwischen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen.

 

Maskenpflicht

Überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.

 

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Besuche sind in stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur auf Basis eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zulässig, das die Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zum Hygiene- und Infektionsschutz umsetzt. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen Isolation der Betroffenen führen dürfen. 

 

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt bleiben weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

 

Freizeit und Kultur

Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 untersagt.

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Saunen und Thermen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken sowie Bordelle. Gottesdienste bleiben erlaubt – unter Beachtung der Hygieneregeln.

 

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

 

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Friseure bleiben geöffnet. Auch gewerbsmäßige Personenbeförderung in Personenkraftwagen ist weiterhin erlaubt. Industriebetriebe und Handwerk sollen ebenfalls geöffnet bleiben.

 

Einzelhandel

Der Einzelhandel, wie etwa Supermärkte, bleibt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig.

 

 

Quarantäneüberwachung

Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt..

 

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

 

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet.. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

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