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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 9. Februar 2022
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Corona-Virus - die Fallzahlen am Mittwoch, 9. Februar 2022

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.02.2022 10:00

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Die Corona-Inzidenz liegt in der StädteRegion Aachen nach wie vor über den eh schon hohen Werten vom Bund - auch wenn sie wieder gesunken ist.

Hier bei uns beträgt sie Stand 9.2.22 1.518, im Bund liegt der Wert bei 1.450, in NRW 1.484.

Seit Montag haben sich in Stadt und Städteregion 2.055 Menschen neu angesteckt, aktuell gibt es hier bei uns geschätzt rund 17.100 Infizierte.

Die Zahl der Corona-Toten hier liegt unverändert bei 684.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

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Weiter Informationen der Krisenstäbe:

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Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst und insbesondere für die Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar soll eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen und darüber hinaus weitere erforderliche Regelungen festlegen.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

•          Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.

•          Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist. 

Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona  

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW

Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle.

Eine Übersicht findet man unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html;jsessionid=8B2129F730415B23DE4A169E811DF760.internet111?nn=2386228

Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“

Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene

Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft.

Die Impfstelle der StädteRegion in Eschweiler hat gestern (Dienstag, 08.02.2022) um 20 Uhr ihre Pforten geschlossen. Stattdessen können sich Impfwillige ab dem 10. Februar immer donnerstags bis samstags von 14 bis 19 Uhr in der Moltkestraße 3 in Eschweiler impfen lassen.

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über 12 Jahre eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten eine Impfdosis erhalten.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren

Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)

Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.

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